Nutzungsentgeld

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Iw48
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Nutzungsentgeld

Beitrag von Iw48 » 19.11.2019, 09:57

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage. Der Mehrheitseigentümer verlangt ein Nutzungsentgelt weil er behauptet unsere Wohnung sei größer als tatsächlich angegeben. Wir haben die Wohnung so geerbt. Tatsächlich präsentiert er ein Schreiben, wonach die Wohnung auch größer sein soll, allerdings wusste er schon vor über 20 Jahren davon und hat damals keinen Einspruch erhoben. Meine Frage lautet: kann er ein Nutzungsentgelt verlangen wenn er so lange schon davon weiss und diesen Fakt auch so lange hingenommen hat. Außerdem will er nich parifizieren denn dann hätten wir ja auch mehr anteile. LG



MG
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Re: Nutzungsentgeld

Beitrag von MG » 20.11.2019, 18:02

Nach Ihren Angaben handelt es sich um eine Immobilie, an der kein Wohnungseigentum begründet ist, sondern haben mehrere Personen so genannte "schlichte" Miteigentumsanteile.

Gibt es eine (schriftliche) Vereinbarung, die die Benützung der Immobilie regelt? Wem kommt welche Wohnung zu, wie werden die Kosten geteilt etc.?

Wenn ja, dann sollte darin ja alles zu finden sein. Gibt es das nicht, dann ist zu hinterfragen, aufgrund welcher Tatsache, den einzelnen Miteigentümer die jeweiligen Wohnungen oder sonstige Räumlichkeiten zugeordnet sind.

Es ist durchaus zu empfehlen, dass Sie sich aus Anlass dieser Diskussion mit dem Mehrheitseigentümer rechtlich beraten lassen, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen, um die rechtliche Situation zu klären bzw. zu verbessern.

Schlagworte: Allf. "zwangsweise" Wohnungseigentumsbegründung im Wege über eine Teilungsklage, (verbücherte) Benützungsregelung etc.


mfG
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