Kinderschänder
Verfasst: 13.11.2019, 18:03
Liebe Community!
Im Zuge eines Rechtsstreites mit einem Mann gelangte ein Auszug aus seinem Strafregister meinen Besitz. Darin scheint eine Verurteilung wegen § 206 StGB 1 (Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen) mit anschließender Unterbringung in einer JVA auf.
Mir ist klar, dass ich diese Info nicht publik machen darf (hoch lebe der TÄTERSCHUTZ…), ohne mich strafbar zu machen. Ergo darf ich weder zu ihm „Kinderschänder“ sagen, noch darf ich ihn gegenüber Dritten auch nicht als solchen bezeichnen.
Ich bin selber in meiner Jugend Opfer eines solchen Schweines geworden und habe noch heute mit den Folgen massiv zu kämpfen.
Leider wohnt dieser „Mann“ in meiner näheren Umgebung – und wir begegnen einander häufig. Jedes Mal, wenn ich ihn sehe, steigt unbändige Wut und Hass und Abscheu in mir auf und ich würde ihm so gerne ins Gesicht schreien, dass er ein gottverdammter Kinderschänder ist.
Wenn ich das Wort „Kinderschänder“ mit „Verbrecher“ oder „Häfenbruder“ austausche – mache ich mich dann auch strafbar? ZB. wegen
§ 111 StGB Üble Nachrede (1) – oder kann ich mich hierbei auf (3) berufen (Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird.) oder
§ 115 StGB Beleidigung (1) – oder kann ich mich hierbei auf (3) berufen (Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen lässt, ihn … zu beschimpfen … ist entschuldigt, … wenn seine Entrüstung allgemein begreiflich ist)
Da diese Angelegenheit alles andere als lustig ist für mich, erinnere ich an die Netiquette und ersuche nur um qualifizierte Wortmeldungen!
Vielen Dank!!!
Im Zuge eines Rechtsstreites mit einem Mann gelangte ein Auszug aus seinem Strafregister meinen Besitz. Darin scheint eine Verurteilung wegen § 206 StGB 1 (Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen) mit anschließender Unterbringung in einer JVA auf.
Mir ist klar, dass ich diese Info nicht publik machen darf (hoch lebe der TÄTERSCHUTZ…), ohne mich strafbar zu machen. Ergo darf ich weder zu ihm „Kinderschänder“ sagen, noch darf ich ihn gegenüber Dritten auch nicht als solchen bezeichnen.
Ich bin selber in meiner Jugend Opfer eines solchen Schweines geworden und habe noch heute mit den Folgen massiv zu kämpfen.
Leider wohnt dieser „Mann“ in meiner näheren Umgebung – und wir begegnen einander häufig. Jedes Mal, wenn ich ihn sehe, steigt unbändige Wut und Hass und Abscheu in mir auf und ich würde ihm so gerne ins Gesicht schreien, dass er ein gottverdammter Kinderschänder ist.
Wenn ich das Wort „Kinderschänder“ mit „Verbrecher“ oder „Häfenbruder“ austausche – mache ich mich dann auch strafbar? ZB. wegen
§ 111 StGB Üble Nachrede (1) – oder kann ich mich hierbei auf (3) berufen (Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird.) oder
§ 115 StGB Beleidigung (1) – oder kann ich mich hierbei auf (3) berufen (Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen lässt, ihn … zu beschimpfen … ist entschuldigt, … wenn seine Entrüstung allgemein begreiflich ist)
Da diese Angelegenheit alles andere als lustig ist für mich, erinnere ich an die Netiquette und ersuche nur um qualifizierte Wortmeldungen!
Vielen Dank!!!