Ab wann ist es Rufschädigung?

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DaniKammer
Beiträge: 1
Registriert: 10.11.2019, 11:42

Ab wann ist es Rufschädigung?

Beitrag von DaniKammer » 10.11.2019, 11:56

Geehrtes Forum!
Auf Google wurde mein Arbeitgeber von einem/er Mitarbeiter/in schlecht bewertet. Es werden in der Bewertung keine Namen genannt aber da eine Abteilung angegeben wurde in welcher nur ich arbeite, wirkt die Bewertung so als ob ich diese geschrieben hätte. Nun befürchte ich negative Konsequenzen was die Beziehung zu meinem Arbeitgeber anbelangt sollte er mir nicht glauben.

Daher meine Frage: kann ich deswegen eine Anzeige wegen Rufschädigung einbringen? Obwohl nicht mein Name als Author angegeben wurde aber ich aufgrund der Abteilungsangabe als einzige in Frage komme?

Ich danke für Ihre Expertise!

Ps.: Falls es regionale Unterschiede gibt, der Fall spielt sich in Innsbruck ab.



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