Gitb es bei Veranstalltungen das Recht nicht abgebildet werden?

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Das_Pseudonym
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Gitb es bei Veranstalltungen das Recht nicht abgebildet werden?

Beitrag von Das_Pseudonym » 08.11.2019, 18:19

Hi
Quelle: http://www.kultur.steiermark.at/cms/dok ... tungen.pdf
2.2Art. 21 DSGVO: das Widerspruchsrecht in „besonderen Situationen“Gelegentlich gibt es gute Gründe, weshalb ein Veranstaltungsgast nicht online oder in gedruckten Materialien erkannt werden möchte. Dann kann sie/er sich auf eine „besondere Situation“ nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO berufen und eine Veröffentlichung verhindern.
Es ist daher darauf Rücksicht zu nehmen, dass einzelne Personen diese Gründe vorbringen. Diese Personen sollten dann etweder gar nicht auf genommen werden oder –wenn dies organisatorisch nicht möglich ist –die Aufnahmen diese Personen betreffend nicht veröffentlicht werden. Unabhängig davon sollte allen Personen die Möglichkeit gegeben werden, dass sie sich, wenn sie im Internet veröffentlicht sind, bei der veranstaltenden Dienststelle melden und die Entfernung von sie betreffenden Bildern von der Homepage begehren können. Der Entfernung sollte grundsätzlich nachgekommen werden (soferne nicht im Einzelfall besondere Gründe für eine Veröffentlichung sprechen).
Sprich wenn Ich ein stiller zuseher bei einer Messe, Lesung, Theater, Konzert,... bin kann Ich vom Veranstalter verlangen das dieser keine Bilder, Video veröffentlicht wo Ich zu sehen bin?
Danke



FHoll
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Re: Gitb es bei Veranstalltungen das Recht nicht abgebildet werden?

Beitrag von FHoll » 11.11.2019, 17:01

Verlangen können Sie vieles...
Sie können gegen die Veröffentlichung Ihres Abbildes Widerspruch einlegen. Dann müsste im Einzelfall überprüft werden, ob die berechtigten Interessen an der Veröffentlichung des Bildes, auf dem Sie drauf sind, gegenüber Ihrem Interesse, nicht zu sehen zu sein, überwiegen. "Bloß aus Jux" dürfte aber keine besondere Situation sein, welche einen Widerspruch rechtfertigen könnte. Vielleicht "Meine Frau, die glaubt, ich war in einem Meeting, soll mich nicht neben meiner Sekretärin sitzen sehen" ;)

Die allgemeine Empfehlung an Veranstalter, der Entfernung grundsätzlich nachzukommen, ist eher präventiv zu sehen - es also nicht zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen, egal ob man ihn nun streng genommen gewinnen würde, weil es sich in den meisten Fällen nicht lohnt.

Das_Pseudonym
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Re: Gitb es bei Veranstalltungen das Recht nicht abgebildet werden?

Beitrag von Das_Pseudonym » 11.11.2019, 17:35

Ich bin nicht besonders scharf man mich in einer unvorteilhaften Pose sieht.
Gerade jetzt wird gerne das Publikum gefilmt bei Vorträgen. Wenn Ich da gerade gähne, döse ( :roll: ), esse oder trinke ist das nicht gerade vorteilhaft für mich. Diese "Dauer Videoüberwachung" ist naja nicht das was man als Gast haben möchte.

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