Hallo!
Sind schlicht unmögliche Vereinbarungen absolut oder relativ nichtig?
LG
Nichtigkeit
Re: Nichtigkeit
Nichtig (absolut) sind nur geradezu unmögliche Vereinbarungen gemäß §878 ABGB.
Schlicht unmögliche Vereinbarungen kommen ganz normal zu Stande. Wenn man es dann nicht schafft, das Unmögliche möglich zu machen, gerät man eben ganz regulär in Verzug.
Schlicht unmögliche Vereinbarungen kommen ganz normal zu Stande. Wenn man es dann nicht schafft, das Unmögliche möglich zu machen, gerät man eben ganz regulär in Verzug.
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