Gewerbeanmeldung trotz Bewährung

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Chevo
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Gewerbeanmeldung trotz Bewährung

Beitrag von Chevo » 07.11.2019, 12:56

Hallo zusammen! Ich komm gleich mal zur Sache: Ich bin 25 Jahre alt und habe schon einiges an Dreck am Stecken (keine Finanz oder Sexual Delikte!). Ich habe um die 3 Verurteilungen und meine letzte Verurteilung ist (glaube mal) 3 Jahre her und bin seitdem auf Bewährung. Ich habe mich sehr gebessert und habe die Verantwortung über mein Leben jetzt übernommen. Doch die Gesetzeslage sieht das anders. Ich verübe seit 2 Monaten Dropshipping (E-Commerce) und habe jetzt richtige Angst keine Gewerbeberechtigung zu bekommen. Die Bezirkshauptmannschaft hat mir einen Nachsichtsantrag zugesendet, doch ich muss noch die nötigen Dokumente auftreiben, um ihn abzugeben. Und das kann noch 2 Wochen dauern. Wie groß ist die Chance die Berechtigung zu bekommen? Ich hänge sehr an meiner Homepage und kann nicht mehr gut schlafen... Danke im Vorraus!



Das_Pseudonym
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Re: Gewerbeanmeldung trotz Bewährung

Beitrag von Das_Pseudonym » 08.11.2019, 00:04

Da gibts doch mehrere Rechtsformen wo du eingestellt sein kannst. :wink:

Andreas Hofer4
Beiträge: 216
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Re: Gewerbeanmeldung trotz Bewährung

Beitrag von Andreas Hofer4 » 08.11.2019, 14:19

andere "Rechtsformen" helfen nicht viel, da die Gewerbeausschlussgründe auch auf für Personen gelten, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Rechtsträger haben.
Die Gewerbebehörde hat Nachsicht zu erteilen, "wenn nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des Urteilten die Begehung der gleichen oder ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten ist."
Es hängt also einerseits viel davon ab, welche Straftaten du begangen hast und wie sich deine Persönlichkeit entwickelt hat. Einfach wird es sicher nicht werden.
Ich kann dir ein Beispiel aus der Praxis erzählen: ein notorischer "Wirtshausraufer" (Verurteilungen wegen Körperverletzung und Nötigung), der unter Alkohol immer sehr aggressiv wurde, wollte selbst ein Lokal aufmachen. Die Nachsicht ist uns gelungen, indem er ein ärztliches Gutachten brachte, welches darlegte, dass er keinen Alkohol mehr konsumiert und ein psychologisches Gutachten, dass er durch entsprechende Behandlung u. Training seine Aggression im Griff hat. Das Lokal gibt es immer noch...:-)

Das_Pseudonym
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Re: Gewerbeanmeldung trotz Bewährung

Beitrag von Das_Pseudonym » 08.11.2019, 15:41

In GB kann eine Limited was Ich gelesen habe von einer Rechtsanwaltskanzlei Betrieben werden.
Dort kann man sich anstellen lassen als Arbeitnehmer. :wink:

mastercrash
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Re: Gewerbeanmeldung trotz Bewährung

Beitrag von mastercrash » 10.11.2019, 07:37

Das_Pseudonym hat geschrieben:
08.11.2019, 15:41
In GB kann eine Limited was Ich gelesen habe von einer Rechtsanwaltskanzlei Betrieben werden.
Dort kann man sich anstellen lassen als Arbeitnehmer. :wink:
In UK kann JEDER geschäftsfähige EU-Bürger eine Limited betreiben der nicht auf der dortigen Liste der "Disqualified Directors" ist (https://beta.companieshouse.gov.uk/sear ... d-officers) und darauf kommt man nur, wenn man schwere Wirtschaftsstraftaten begangen hat oder schon um die 10 Limiteds (oder eher noch mehr) der Reihe nach gegen die Wand gefahren hat. Natürlich kann man auch einen Briten damit beauftragen, offiziell die Leitung zu übernehmen (oftmals bekannt als Nominee Director) und damit versuchen vorzugaukeln, die Geschäftsleitung wäre in UK. Der Brite muss auch kein Anwalt sein.

Das löst das Problem des TE jedoch nur, wenn er nach UK auswandert oder er in UK vor Ort für seine Limited so viel Substanz aufbaut (Büroräume anmieten etc...), dass ihn seine Limited in Österreich beschäftigen kann, ohne dass sich die Unternehmenssubstanz damit großteils verlagert. Die (tatsächliche!) Leitung oder eben der größte Teil der Substanz (Büroräume wo auch wirklich jemand drinnen ist etc...) müssten weiterhin in UK sein. So eine Limited aufzubauen kostet viel Zeit und Geld und am Ende hat man immer noch Monate mit Revenue (HMRC) zu tun (die kommen persönlich unangekündigt vorbei) bis die wirlich überzeugt sind, dass es eine dort ansässige Limited ist und eine britische Vat ID vergibt und das Zertifikat der Steueransässigkeit ausstellen. Ich spreche aus Erfahrung, weil ich den Prozess selbst mehrfach begleitet habe.

Wenn sich nämlich der Ort der tatsächlichen Geschäftsführung (unabhängig von dem Namen und der Adresse auf dem Papier) in Österreich befindet, muss der TE hier nämlich eine Zweigstelle anmelden (WKO) und diese benötigt eine hießige Gewerbeberechtigung, sodass der TE wieder vor genau dem selben Problem steht.

Daher ist insgesamt auf die Ausführungen von Andreas Hofer4 zu verweisen.

Der bekannteste Nominee Direktor aus Deutschland, der eben UK Limiteds im Auftrag Dritter administriert dürfte Herr Uwe Hugo Zach sein (ja den gibt es wirklich, zB https://www.maz-online.de/Lokales/Prign ... iner-Daten). Ich frage mich schon länger, wie lange er das noch durchhaltet für Straftaten Dritter die über seine administrierten Firmen begangen werden vor der Polizei als Beschuldigter aussagen zu müssen... Aber er scheint da recht konsequent zu sein mit: Die Polizei beschlagnahmt seine ganze Elektronik, er kauft sich neue und wieder von vorne :D
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