Seite 1 von 1

Versandrisiko - Brief

Verfasst: 18.07.2002, 07:51
von JUSLINE
Ich (Privatperson) habe folgendes Problem. Ich versteigerte Online eine DVD um 16 Euro. Der Käufer wollte den Preis überweisen und die DVD unfrei als Brief zugesandt bekommen. Ich warf das Kuvert also nach Zahlungseingang in den Briefkasten. Nun behauptet der Käufer das Kuvert nicht bekommen zu haben, will dies auf Grund von Aufzeichnungen bei der Post (Inkasso Nachporto soll angeblich registriert sein) beweisen können und fordert den Kaufpreis zurück -andernfalls er Anzeige erstatten will.



Bei wem liegt rein rechtlich gesehen das Versandrisiko in solch einem Fall? Beim Versender oder beim Empfänger?



Danke für die Hilfe!


RE: Versandrisiko - Brief

Verfasst: 18.07.2002, 22:35
von JUSLINE
§ 429 ABGB: "In der Regel werden überschickte Sachen erst dann für übergeben gehalten, wenn sie der Uebernehmer erhält; es wäre denn, daß dieser die Ueberschickungsart selbst bestimmt oder genehmiget hätte."



es kommt also darauf an, ob der empfänger mit der versendungsart einverstanden war.