Guten Morgen an euch Alle,,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe schon etwas im Internet recherchiert aber bin leider für Österreich nicht fündig geworden (man rutscht gleich auf deutsche Seiten).
Ich habe jetzt folgende Situation: Meine Mutter lebt klassisch in einer Hausfrauenehe. Mein Vater ist der Meinung, dass jegliches Vermögen ihm gehört und teilt nun alles auf (es gibt keinen Ehevertrag). Meine Frage wären jetzt:
- Bei gesetzlicher Erbfolge steht meiner Mutter der Zugewinnsausgleich zu und dann vom Rest 1/3?
- Wird jetzt Vermögen verschenkt (zB an Kinder in der Erbfolge) reduziert sich dann ihr Anteil da der Zugewinnsausgleich weniger werden würde - das Vermögen ist ja dann geringer?
- Gibt es da vom Gesetz definierte Zeiträume bis diese Schenkungen verjährt sind?
Danke für eure Hilfe!
Mario
Hausfrauenehe: Zugewinnsausgleich und Erbe
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Re: Hausfrauenehe: Zugewinnsausgleich und Erbe
Sie rutschen auf deutsche Seiten, weil das deutsche Recht den Zugewinn (als rechtlichen Begriff) kennt. Das österreichische Eherecht hingegen nicht, hier herrscht Gütertrennung, auch während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen gehört demjenigen, der es erwirtschaftet hat, nur "gemeinsames Vermögen" wird aufgeteilt.
Ihrer Mutter steht 1/3 der Erbschaft zu.
Wird Vermögen an potentielle Erben verschenkt, so wird dies in der Erbfolge berücksichtigt, dh. diejenigen bekommen dann entsprechend weniger Erbe oder müssen sogar die anderen Erben auszahlen, sofern keine Verzichtserklärung unterschrieben wurde. Das ist zeitlich unbegrenzt.
Wird Vermögen an Dritte verschenkt, so gibt es eine Frist von 2 Jahren - man kann also nicht kurz vor seinem Tod noch alles dem besten Freund schenken, um der Ehefrau eins auszuwischen.
Ihrer Mutter steht 1/3 der Erbschaft zu.
Wird Vermögen an potentielle Erben verschenkt, so wird dies in der Erbfolge berücksichtigt, dh. diejenigen bekommen dann entsprechend weniger Erbe oder müssen sogar die anderen Erben auszahlen, sofern keine Verzichtserklärung unterschrieben wurde. Das ist zeitlich unbegrenzt.
Wird Vermögen an Dritte verschenkt, so gibt es eine Frist von 2 Jahren - man kann also nicht kurz vor seinem Tod noch alles dem besten Freund schenken, um der Ehefrau eins auszuwischen.
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Re: Hausfrauenehe: Zugewinnsausgleich und Erbe
Danke für deine ausführliche Antwort. Ich bin jetzt aber doch etwas überrascht, dass dem Ehepartner nicht mehr zu steht. Das bedeutet auch, dass im Falle einer Scheidung die Hausfrau immer mit leeren Händen da steht? Weil das Vermögen ja der Partner mit Einkommen erwirtschaftet hat...
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Re: Hausfrauenehe: Zugewinnsausgleich und Erbe
Nein, da kommen ziemlich viele Faktoren ins Spiel zB wer Eheverfehlungen begangen hat.Mario_Gesetz hat geschrieben: ↑04.11.2019, 20:06Das bedeutet auch, dass im Falle einer Scheidung die Hausfrau immer mit leeren Händen da steht? Weil das Vermögen ja der Partner mit Einkommen erwirtschaftet hat...
Nehmen Sie bitte nicht alles als bare Münze, was hier geschrieben wird.
Vielleicht antworte ich demnächst ausführlich, wenn ich etwas mehr Zeit habe...
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.
Re: Hausfrauenehe: Zugewinnsausgleich und Erbe
Nein. Scheidungen erzeugen meist Unterhaltsansprüche, einerseits eben wie Mastercrash schreibt wegen Eheverfehlungen, also die Frage, wer Schuld ist - andererseits werden unabhängig der Schuldfrage Haushaltsführung und Kindererziehung erwogen. Scheidungen sind halt nicht das gleiche wie Todesfälle.Mario_Gesetz hat geschrieben: ↑04.11.2019, 20:06Das bedeutet auch, dass im Falle einer Scheidung die Hausfrau immer mit leeren Händen da steht? Weil das Vermögen ja der Partner mit Einkommen erwirtschaftet hat...
Darüber hinaus war es womöglich etwas missverständlich: Ja, das Einkommen eines Partners gehört erstmal diesem, aber das heißt ja nicht, dass er es nicht in das gemeinsame Ehevermögen einbringen kann - zB. indem Einrichtungsgegenstände gekauft werden, die gemeinsam verwendet werden. Das war eher im Unterschied zum deutschen Recht zu verstehen.
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Re: Hausfrauenehe: Zugewinnsausgleich und Erbe
Ok Danke! Also ich denke jetzt kenne ich mich halbwegs aus. Mich hat einfach verwirrt, dass österreichische Seiten deutsche Gesetzestexte und Erklärungen einfach übernehmen und das ohne weiteren Kommentar...
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