Rauchverbot in Schulen, Rauchverbot in einer PH

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oli
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Rauchverbot in Schulen, Rauchverbot in einer PH

Beitrag von oli » 02.11.2019, 10:00

Liebes Forum,

ich unterrichte an einer Praxisschule einer Pädagogischen Hochschule.

1 Ich glaube zu wissen, dass auf einem Schulgelände gar nicht geraucht werden darf, auch nicht im Außenbereich, Pausenplatz. Liege ich da richtig?

2. Gilt das Rauchverbot auch außerhalb der Unterrichtszeit, z.B. wenn keine Schüler mehr ab 16 Uhr anwesend sind?

3. Die Schule ist baulich mit einer Pädagogischen Hochschule verbunden. In die Turnsäle gelangen die Schüler nur über die Räumlichkeiten der PH. Dort stinkt es aber oft nach Zigarettenrauch, da im Außenbericht der PH geraucht werden darf und so eine Raucherecke direkt neben einer oft offenen Türe der PH liegt. Wie ist das Rauchen in einer PH geregelt und darf dort im Außenbereich geraucht werden?

4. Wer wäre für die Einhaltung der Gesetze bzgl. Rauchen in der a) in der Schule, b) in der PH verantwortlich?

5. Wenn ich den Verantwortlichen der Einrichtungen per Mail einen höflichen Hinweis gebe, dass in bestimmten Bereichen der Schule, der PH geraucht wird, gebe, wozu sind diese dann verpflichtet und was wäre der nächste Schritt von mir, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkämen?

6.In wie weit ließe sich das Melden auch anonym gestalten?

Danke vielmals



Das_Pseudonym
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Re: Rauchverbot in Schulen, Rauchverbot in einer PH

Beitrag von Das_Pseudonym » 02.11.2019, 17:32

Nehmen Wir an es gäbe ein Rauchverbot wie würde man das sanktionieren wollen wenn die Jugendlichen nicht daran halten?
In der Berufsschule haben Sie auch am Klo gepofelt obwohl es Verboten war.
Ich würde einmal behaupten das einzige wäre ein Schulverweis.

FHoll
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Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Rauchverbot in Schulen, Rauchverbot in einer PH

Beitrag von FHoll » 02.11.2019, 18:17

Das Tabakgesetz kennt die Antworten :)
1 Ich glaube zu wissen, dass auf einem Schulgelände gar nicht geraucht werden darf, auch nicht im Außenbereich, Pausenplatz. Liege ich da richtig?
2. Gilt das Rauchverbot auch außerhalb der Unterrichtszeit, z.B. wenn keine Schüler mehr ab 16 Uhr anwesend sind?
§ 12. (1) Rauchverbot gilt in Räumen für [...]3. schulsportliche Betätigung, schulische oder solche Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden, einschließlich der dazugehörigen Freiflächen
Ja, komplettes Rauchverbot am Schulgelände, auch nach der Unterrichtszeit
3. Die Schule ist baulich mit einer Pädagogischen Hochschule verbunden. In die Turnsäle gelangen die Schüler nur über die Räumlichkeiten der PH. Dort stinkt es aber oft nach Zigarettenrauch, da im Außenbericht der PH geraucht werden darf und so eine Raucherecke direkt neben einer oft offenen Türe der PH liegt. Wie ist das Rauchen in einer PH geregelt und darf dort im Außenbereich geraucht werden?
§ 12. (1) Rauchverbot gilt in Räumen für 1. Unterrichts- und Fortbildungszwecke,
In der PH sind keine Kinder, daher sind nur RÄUME vom Rauchverbot betroffen.
Wenn es eine bauliche Verbindung gibt könnte die Freifläche der PH möglicherweise auch zum Schulgelände zählen, aber das ist eher Spekulation.
4. Wer wäre für die Einhaltung der Gesetze bzgl. Rauchen in der a) in der Schule, b) in der PH verantwortlich?
Das Bundesministerium für Gesundheit. Also, das Bundesministerium kann Kontrollorgane senden, die Polizei kann vom Ministerium hinzugezogen werden. Allerdings sind sie nicht zur Kontrolle verpflichtet, sofern keine Anzeige vorliegt.
5. Wenn ich den Verantwortlichen der Einrichtungen per Mail einen höflichen Hinweis gebe, dass in bestimmten Bereichen der Schule, der PH geraucht wird, gebe, wozu sind diese dann verpflichtet und was wäre der nächste Schritt von mir, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkämen?
6.In wie weit ließe sich das Melden auch anonym gestalten?
Wenn es sich um Bereiche der Schule handelt, so wäre der höfliche Hinweis eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat, welchem diese nachgehen müssten. Diese Anzeige kann auch anonym erfolgen.
Was die Freifläche der PH betrifft ist erstmal davon auszugehen, dass dort geraucht werden darf, aber die Umstände können natürlich erwähnt werden.

Nehmen Wir an es gäbe ein Rauchverbot wie würde man das sanktionieren wollen wenn die Jugendlichen nicht daran halten?
§ 14. (5) Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 oder 13 Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen von der Inhaberin bzw. vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht, begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 3 gekennzeichnet ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro zu bestrafen.
Wer beim Rauchen erwischt wird, wird angezeigt. Dürfte als Sanktion reichen (wenn nichts anderes geht)

oli
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Re: Rauchverbot in Schulen, Rauchverbot in einer PH

Beitrag von oli » 04.11.2019, 23:01

Vielen Dank für die profunde Antwort.

Eine Frage noch:
Wie kann eine Anzeige anonym erfolgen? Über ein Mail, die keinen Klarnamen enthält? Ist das eine Bezirkshauptmannschaft überhaupt verpflichtet, da was zu unternehmen?

Danke
OLI

Das_Pseudonym
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Re: Rauchverbot in Schulen, Rauchverbot in einer PH

Beitrag von Das_Pseudonym » 05.11.2019, 00:53

Wie kann eine Anzeige anonym erfolgen?
Bei einer Polizeidienststelle keinen Namen angeben zb. :wink:

FHoll
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Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Rauchverbot in Schulen, Rauchverbot in einer PH

Beitrag von FHoll » 05.11.2019, 12:08

oli hat geschrieben:
04.11.2019, 23:01
Eine Frage noch:
Wie kann eine Anzeige anonym erfolgen? Über ein Mail, die keinen Klarnamen enthält? Ist das eine Bezirkshauptmannschaft überhaupt verpflichtet, da was zu unternehmen?
Mail ohne Namen ist möglich, auch ein Anruf. Es dürfte auch genügen, zu sagen, dass man anonym bleiben möchte.
Sie haben Recht: Nur bei einer namentlichen Anzeige muss die BH handeln.

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