Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige
Verfasst: 02.11.2019, 09:46
Hallo,
in manchen Bundesländern kommt es vonseiten der öffentlichen Hand Maßnahmen zur Kontrolle des generellen Rauchverbots.
In einigen Bundesländern unternimmt von sich aus die Regierung, öffentliche Hand, die Bezirkshauptmannschaften nichts.
1. Ich frage mich nun, wie man als Privatperson bei einem Verstoß ohne Bekanntgabe seiner Identität ein Vergehen kundtun kann und vor allem wo.
2. Ist die zuständige Stelle (nur welche?) von sich aus (offiziell) verpflichtet, bei bloßer Bekanntgabe eines Verstoßes zur Kontrolle, Nachschau verpflichtet?
3. Wie schaut es mit Nebenräumen aus und der geöffneten Türe: z.B. im Gastraum wird zwar nicht geraucht, aber im Büro, das neben dem Gastraum ist und für Gäste nicht betreten werden kann, darf, wird geraucht und die Türe ist offen und es stinkt heraus?
Danke
in manchen Bundesländern kommt es vonseiten der öffentlichen Hand Maßnahmen zur Kontrolle des generellen Rauchverbots.
In einigen Bundesländern unternimmt von sich aus die Regierung, öffentliche Hand, die Bezirkshauptmannschaften nichts.
1. Ich frage mich nun, wie man als Privatperson bei einem Verstoß ohne Bekanntgabe seiner Identität ein Vergehen kundtun kann und vor allem wo.
2. Ist die zuständige Stelle (nur welche?) von sich aus (offiziell) verpflichtet, bei bloßer Bekanntgabe eines Verstoßes zur Kontrolle, Nachschau verpflichtet?
3. Wie schaut es mit Nebenräumen aus und der geöffneten Türe: z.B. im Gastraum wird zwar nicht geraucht, aber im Büro, das neben dem Gastraum ist und für Gäste nicht betreten werden kann, darf, wird geraucht und die Türe ist offen und es stinkt heraus?
Danke