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Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige

Verfasst: 02.11.2019, 09:46
von oli
Hallo,

in manchen Bundesländern kommt es vonseiten der öffentlichen Hand Maßnahmen zur Kontrolle des generellen Rauchverbots.
In einigen Bundesländern unternimmt von sich aus die Regierung, öffentliche Hand, die Bezirkshauptmannschaften nichts.

1. Ich frage mich nun, wie man als Privatperson bei einem Verstoß ohne Bekanntgabe seiner Identität ein Vergehen kundtun kann und vor allem wo.

2. Ist die zuständige Stelle (nur welche?) von sich aus (offiziell) verpflichtet, bei bloßer Bekanntgabe eines Verstoßes zur Kontrolle, Nachschau verpflichtet?

3. Wie schaut es mit Nebenräumen aus und der geöffneten Türe: z.B. im Gastraum wird zwar nicht geraucht, aber im Büro, das neben dem Gastraum ist und für Gäste nicht betreten werden kann, darf, wird geraucht und die Türe ist offen und es stinkt heraus?

Danke

Re: Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige

Verfasst: 02.11.2019, 17:43
von Das_Pseudonym
Noch was kurioses was Ich weiss darf im Führerstand eines Zuges legal vom Personal geraucht werden. :roll:
Theoretisch darf auch im Cockpit eines Flugzeuges geraucht werden.
1. Ich frage mich nun, wie man als Privatperson bei einem Verstoß ohne Bekanntgabe seiner Identität ein Vergehen kundtun kann und vor allem wo.
133 Anrufen und eine Streife hin bitten und eine Anonyme Anzeige aufgeben?
Versuche das mal.

Re: Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige

Verfasst: 02.11.2019, 17:52
von FHoll
Um es allgemein zu beantworten:
Im Zivilrecht geht es um Streitfälle zwischen zwei Personen, zB. wenn Ihnen jemand Geld schuldet. Da geht nichts anonym, denn schließlich wird IHNEN Geld geschuldet, das SIE einklagen können, kein anderer.

Im Strafrecht (bzw. Öffentlichen Recht) geht es um das Verhältnis zwischen Personen und Staat. Das Rauchverbot gehört auch dazu - es ist verboten, in Gaststätten zu rauchen, das ist von Ihnen völlig unabhängig. Da es hier egal ist, wer anzeigt, kann auch anonym angezeigt werden, und der Staat (eben die zuständige Stelle) muss sich darum kümmern. Halt immer im Bereich des Möglichen/Sinnvollen. Wenn der Heinz sich eine angesteckt hat, und der Wirt ihn daraufhin rausschmeißt, hat sich der Heinz zwar im Prinzip schon strafbar gemacht, aber es wird sich nicht lohnen, das anzuzeigen, weil der BH die Beweise fehlen würden und es unwahrscheinlich ist, dass sie ihn beim gleichen Wirten nochmal erwischt.

Zuständig ist übrigens die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat.


Zur dritten Frage: Das Rauchverbot gilt nur für jene Räume, welche den Gästen zugänglich sind, aber der Rauch aus anderen Räumen darf nicht in den Nichtraucherbereich vordringen. Womöglich reicht es also, die Türe zu schließen - auch im Falle einer Kontrolle.

Re: Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige

Verfasst: 02.11.2019, 18:08
von Das_Pseudonym
Handelt es sich hier bei um eine Straftat wenn jemand Raucht oder nur ein Verwaltungsdelikt?

Re: Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige

Verfasst: 02.11.2019, 18:24
von FHoll
Es ist nur eine Verwaltungsstrafe.