Definition 'Belästigung' und Anwendung an der Universität
Verfasst: 30.10.2019, 13:30
Liebe Forumsmitglieder,
mich beschäftigt einige Rechtsfragen, die ich an Hand eines Beispiels diskutieren möchte:
Eine Gruppe Studierender trifft sich regelmäßig in einem Institutsgebäude einer Universität um über private Themen zu reden.
Die Gruppe hält sich dabei üblicherweise an einem von zwei Orten auf:
* ein Studierendenlernraum im Erdgeschoß des Gebäudes, der Raum ist absperrbar von Studierenden mit Berechtigung, wobei unter Tags die Türe üblicherweise offensteht und sich alle Studierende hineinsetzen können
* die Teeküche des Instituts, welche sowohl von Studierenden als auch Angestellten des Instituts genutzt werden darf.
Die Leute in der Gruppe sind sexuell eher aufgeschlossen und kommen in diesem Kontext manchmal auf sexuelle Themen zu sprechen. (Gemeint ist hier wirklich ein 'Besprechen', keine Anbahnungen von Sex, o.ä.) Manche Personen aus dieser Gruppe sind Tutoren für Fächer in dem Institut. (Arbeiten somit dort) Eine Person in der Gruppe, welche auch Tutor ist, hat in einem Gespräch erwähnt, dass sie sich unwohl fühlt in den beiden oben genannten Räumen über solche Themen zu sprechen. Die Gespräche finden mit dem Tutor in der Rolle des Studierenden statt, nicht zu seinen Dienstzeiten.
So weit mir bekannt ist, zählt ein Institutsgebäude zum öffentlichen Raum, hat aber zumindest in der Teeküche eine Doppelrolle als Arbeitsstätte.
Mir geht es nun darum zu klären, ob es 'ok' ist in diesen Kontexten über sexuelle Themen zu sprechen?
Nach meinen bisherigen Recherchen, habe ich nur Informationen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gefunden, wo ich das Recht so interpretiere, dass auch das 'sachliche Gespräch' über Sexualität als Belästigung empfunden werden kann und somit zu unterlassen wäre.
Meine Fragen: (Ich bitte so gut es geht um Verweise auf Paragraphen die anzuwenden sind)
* Stimmt obige Aussage über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
* In welchem Gesetzestext ist (sexuelle) Belästigung in Österreich allgemein definiert, also insbesondere abseits des Arbeitsplatzes?
* Zählen die oben genannten Orte tatsächlich zum öffentlichen Raum?
* Wenn ja, welches Recht ist hier anzuwenden?
* Wenn nein, als was zählen diese Orte und welches Recht ist daher anzuwenden?
* Wäre es (sexuelle) Belästigung, wenn die Gruppe in dem Wissen, dass eine Person sich in diesem Kontext unwohl fühlt darüber zu sprechen, über diese Themen redet, auch wenn die Person es in diesem Kontext nicht wiederholt ausdrückt?
* Können am Gespräch unbeteiligte Personen die Gruppe auffordern das Gesprächsthema zu unterlassen? (Wieder in beiden Räumen)
* Andere Studierende?
* Angestellte des Instituts?
Vielen Dank für eure Antworten!
mich beschäftigt einige Rechtsfragen, die ich an Hand eines Beispiels diskutieren möchte:
Eine Gruppe Studierender trifft sich regelmäßig in einem Institutsgebäude einer Universität um über private Themen zu reden.
Die Gruppe hält sich dabei üblicherweise an einem von zwei Orten auf:
* ein Studierendenlernraum im Erdgeschoß des Gebäudes, der Raum ist absperrbar von Studierenden mit Berechtigung, wobei unter Tags die Türe üblicherweise offensteht und sich alle Studierende hineinsetzen können
* die Teeküche des Instituts, welche sowohl von Studierenden als auch Angestellten des Instituts genutzt werden darf.
Die Leute in der Gruppe sind sexuell eher aufgeschlossen und kommen in diesem Kontext manchmal auf sexuelle Themen zu sprechen. (Gemeint ist hier wirklich ein 'Besprechen', keine Anbahnungen von Sex, o.ä.) Manche Personen aus dieser Gruppe sind Tutoren für Fächer in dem Institut. (Arbeiten somit dort) Eine Person in der Gruppe, welche auch Tutor ist, hat in einem Gespräch erwähnt, dass sie sich unwohl fühlt in den beiden oben genannten Räumen über solche Themen zu sprechen. Die Gespräche finden mit dem Tutor in der Rolle des Studierenden statt, nicht zu seinen Dienstzeiten.
So weit mir bekannt ist, zählt ein Institutsgebäude zum öffentlichen Raum, hat aber zumindest in der Teeküche eine Doppelrolle als Arbeitsstätte.
Mir geht es nun darum zu klären, ob es 'ok' ist in diesen Kontexten über sexuelle Themen zu sprechen?
Nach meinen bisherigen Recherchen, habe ich nur Informationen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gefunden, wo ich das Recht so interpretiere, dass auch das 'sachliche Gespräch' über Sexualität als Belästigung empfunden werden kann und somit zu unterlassen wäre.
Meine Fragen: (Ich bitte so gut es geht um Verweise auf Paragraphen die anzuwenden sind)
* Stimmt obige Aussage über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
* In welchem Gesetzestext ist (sexuelle) Belästigung in Österreich allgemein definiert, also insbesondere abseits des Arbeitsplatzes?
* Zählen die oben genannten Orte tatsächlich zum öffentlichen Raum?
* Wenn ja, welches Recht ist hier anzuwenden?
* Wenn nein, als was zählen diese Orte und welches Recht ist daher anzuwenden?
* Wäre es (sexuelle) Belästigung, wenn die Gruppe in dem Wissen, dass eine Person sich in diesem Kontext unwohl fühlt darüber zu sprechen, über diese Themen redet, auch wenn die Person es in diesem Kontext nicht wiederholt ausdrückt?
* Können am Gespräch unbeteiligte Personen die Gruppe auffordern das Gesprächsthema zu unterlassen? (Wieder in beiden Räumen)
* Andere Studierende?
* Angestellte des Instituts?
Vielen Dank für eure Antworten!