Amtsmissbrauch durch die Polizei?

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Andi9900
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Registriert: 27.10.2019, 10:42

Amtsmissbrauch durch die Polizei?

Beitrag von Andi9900 » 27.10.2019, 10:50

Guten Tag.
Ich habe mal eine Frage, und möchte wissen ob es sich hierbei um Amtsmissbrauch handelt und was ich ggf. tun kann.

Ein Polizeibeamter hat meinen gesamten elektronischen Akt inklusive erkennungsdienstliche Behandlung einem dritten, genauer gesagt dem Vater einer guten Freundin gezeigt.

Das ganze spielte sich vor ein paar Tagen in Kärnten ab, der Polizist und der Vater der Freundin sind befreundete Jagdkollegen.

Wie geht man da vor?
Danke vorab für die Antworten.



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Amtsmissbrauch durch die Polizei?

Beitrag von mastercrash » 28.10.2019, 04:32

Nein, es handelt sich nicht um Amtsmissbrauch, sondern um eine Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Die folgende Frage ist relevant für das weitere Vorgehen:
Welche Beweise haben Sie dafür? Würden betroffene Zeugen dies (wozu sie ja eigentlich verpflichtet sind) auch vor Gericht aussagen? Haben Sie noch andere Beweise außer Zeugenbeweise oder können solche ggf durch den Staat ermittelt werden?

Wenn Sie Beweise dafür haben oder Sie glauben, dass solche durch die Staatanwaltschaft im Ermittlungsverfahren beschafft werden können, können Sie:

1) Direkt bei der Staatsanwaltschaft (theoretisch auch bei einer anderen Polizeidienststelle aber da es sich um einen Kollegen der Polizei handelt würde ich den direkten Weg empfehlen) Strafanzeige nach § 310 StGB wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses erstatten.
Zuständig wäre die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Parteienverkehr Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr in Heuplatz 3 9020 Klagenfurt.

2) Sich direkt an den Vorgesetzten oder auch per Dienstaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde zu wenden.

3) Sich an die Volksanwaltschaft wenden.

Es stehen hier jede Menge Möglichkeiten offen. Mit einer Strafanzeige wird natürlich der härteste Weg eingeschlagen. Man muss dazu sagen, dass auch bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde die eine Straftat eines Beamten zum Gegenstand hat die Aufsichtsbehörde einen solchen Verdacht eigentlich ebenfalls an die Staatsanwaltschaft weiterleiten muss und es daher auch in diesem Fall möglicherweise auf ein Strafverfahren gegen den Beamten hinausläuft.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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