Frostschaden-Wasserverlust

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walba
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Frostschaden-Wasserverlust

Beitrag von walba » 23.10.2019, 19:31

Nach einem Frostschaden kam es zu einem Wasserverlust. Der Zähler hat 99cbm angezeigt - eingeklagt wurden allerdings 1512cbm (Der gesamte Wasserverlust in der Region inerhalt eineinhalb Monaten bis zum auffinden des Lecks) Meine Frage ist ob jemand ein Urteil in ähnlichen Fällen kennt. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass einer einzelnen Anschlussstelle ohne Nachweis der gesamte Mehrverbrauch in einem Versorgungsgebiet angelastet werden kann, noch dazu wo der Versorger offenbar unfähig war die defekte Anschlussstelle aufzufinden.
Besten Dank im Voraus für Eure Hilfe !



isidoro
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Re: Frostschaden-Wasserverlust

Beitrag von isidoro » 25.10.2019, 11:49

Ohne nähere Angaben kann man die Frage nicht beantworten. z.B. wer ist der Wasserversorger - Privater oder Gemeinde, wer ist für die Erhaltung des Wassernetzes bzw. für die Frostsicherheit der Wasseruhr und der angeblichen Subzähler (1512 m3) zuständig (entweder der Grundstückseigentümer oder der Versorger). Da z.B. ein privater Versorger oder privater Erhalter des Wassernetzes bzw. der Wasseruhr andere Bestimmungen hat als z.B. eine Gemeinde, können da juristisch "Welten" dazwischen liegen. Gar nicht zu reden, dass es in jedem Bundesland andere Regelungen geben kann.

walba
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Re: Frostschaden-Wasserverlust

Beitrag von walba » 26.10.2019, 19:19

Wasserversorger ist Gemeinde. Die Gemeinde beruft sich auf § 6 des NO Wasserleitungsanschlussgesetzes. Einen Subzähler der einen Verbrauch von 1512 cbm gemessen hätte gibt es nicht sondern die 1512 cbm sind der Mehrverbrauch innerhalb von 42 Tagen von ca 100 Anschlussstellen. Diesen Mehrverbrauch klagt die Geneinde nun von einem Wasserbezieher ein.

isidoro
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Re: Frostschaden-Wasserverlust

Beitrag von isidoro » 27.10.2019, 08:22

Grundsätzlich schreiben die Gemeinden nur Gebühren bei Frostschäden vor, wenn ihrerseits Kosten entstanden sind und ein Verursacher festgestellt wurde. Warum ist der Mehrverbrauch bei anderen Wasserbeziehern durch Ihren Frostschaden entstanden? Es ist schwer vorstellbar, dass die 100 Häuser durch einen anderwärtigen Frostschaden einen höheren Wasserverbrauch haben. Kann es etwa so sein, dass durch Ihren Frost- oder Wasserschaden die Gemeinde zusätzlich mehr Wasser in die Versorgungsleitungen einspeisen musste, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten? Wo genau ist der Frostschaden und der Wasserverlust entstanden - bei der Hauptleitung der Gemeinde - bei ihrer Hauszuleitung aber vor der Wasseruhr - oder war der Wasserverlust nach der Wasseruhr. Wenn der Schaden im Haus nach der Wasseruhr war, übernimmt den Schaden bzw. den Wasserverlust die Hausversicherung. Wie hat die Gemeinde den Mehrverbrauch von 1512 m3 vorgeschrieben, entweder mit normaler Vorschreibung oder mit einem Abgabenbescheid. Schreibt die Gemeinde neben der Wassergebühr nach Kubik auch ein Netzentgelt für die Wasserleitungen vor und wie hoch sind diese Gebühren? Wurde mit der Gemeinde Rücksprache über die erhöhte Vorschreibung gehalten und mit welcher Begründung hatte die Gemeinde den erhöhten Wasserverbrauch vorgeschrieben? Hat die Gemeinde den Mehrverbrauch von 1512 m3 schon gerichtlich eingeklagt?

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