Haftungserklärung

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Jovanovic
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Registriert: 22.10.2019, 20:36

Haftungserklärung

Beitrag von Jovanovic » 22.10.2019, 20:49

Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde eine Info von Ihnen brauchen und wäre Ihnen sehr dankbar dafür, habe mich an einige Stellen gewendet MA35, helping hands, AK, sowie Rechtsanwalt habe aber niergendwo eine Konkrete Antwort bekommen bzw habe viele unterschiedliche Antworten bekommen, die Situation ist folgendes:

Vor ca. 5 Jahren und 2-3 Monaten habe ich für einen bekannten der hier einen antrag für Aufenthaltstitel Künstler gestellt hat eine Haftungserklärung unterschrieben, er hat mich darum gebeten und ich nahm ihn auch bei mir in der wohnung auf, bei mir war er nicht einmal ein monat, die MA 35 hat ihn abgewiesen er hat sich dan in seiner heimat geschliechen, hatte nicht mal den anstand sich von meiner wohnung abzumelden, geschweige von der SVA, musste ihn amtlich abmelden lassen, nun kammen weitere schreiben von der SVA weil er sich als selbstständiger versicherte, habe damals auch dort angerufen und gesagt wie die situation ist und die briefe die auf seinen namen kammen habe alle zurückgeschickt, meine frage dazu, kann mir nach über 5 jahren von der SVA was passieren? Könnte seinetwegen noch eine forderung von der SVA an mich gerichtet bzw ausgestellt werden? Es ist nie bis jetzt was gekommen, habe der SVA auch nicht gesagt das ich die Haftungserklärung unterschrieben habe die wurde bei der MA35 damals abgegeben, er ist bis heute in wien nicht mehr erschienen wird er auch nicht, könnte die versicherung auf die Haftungserklärung drauf kommen od ännliches, ich traue mich nicht dort direkt nachzufragen ich muss es ja nicht herausfordern 😕

Würde mich sehr über eine Antwort freuen, und bedanke mich im Voraus

Mit freundlichen Grüßen



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Haftungserklärung

Beitrag von mastercrash » 24.10.2019, 02:14

Um was für eine Art von Haftungserklärung handelt es sich?
Um eine Art: Ich springe für den Lebensunterhalt ein, wenn sich der Betroffene nicht mehr selbst erhalten kann?

Also handelt es sich vermutlich um einen EU-Bürger und es ging um den Nachweis ausreichender Existenzmittel gemäß Art 7 UnionsbürgerRL für die Anmeldebescheinigung?

So eine Haftungserklärung ist keine Bürgschaft im eigentlichen Sinn sondern nur der Nachweis, damit der Betroffene EU-Bürger auch ohne eigenes Einkommen oder eigenen finanziellen Mitteln im Inland bleiben darf.
Beim Wegfall dieses Nachweises erlischt damit auch das EU Aufenthaltsrecht, die Anmeldebescheinigung kann wegen Wegfall der Voraussetzungen wiederrufen werden und der EU Bürger kann nach Hause geschickt werden.

Damit sind seine privatrechtlichen Verträge und Schulden aber dennoch nicht Ihre Angelegenheit. Man will damit verhindern, dass der Sozialstaat für Bürger anderer EU Staaten sofort einspringen muss (für die Lebenshaltungskosten) oder die Leute alternativ auf der Straße leben.

Bei Bürgern aus Drittstaaten ist es erstmal ähnlich, wenn es sich auch nur um eine Haftungserklärung für das Magistrat gehandelt hat (wenngleich in diesem Fall bloß eine Haftungserklärung für einen längeren Aufenthalt nicht einmal ausreichen dürfte) und nicht um eine Bürgschaft. Und selbst bei einer Bürgschaft wäre erst zu schauen gegenüber wem diese in welcher Höhe überhaupt wirkt.

Ohne genau zu wissen (und das am besten Wort für Wort), was Sie da vor wem unterschrieben haben, ist es aber ein Blick in die Glaskugel.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Re: Haftungserklärung

Beitrag von DorisMihokovic » 24.10.2019, 12:12

Vielleicht findet sich hier eine Antwort für den Fragesteller:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/le ... 20230.html

Jovanovic
Beiträge: 2
Registriert: 22.10.2019, 20:36

Re: Haftungserklärung

Beitrag von Jovanovic » 25.10.2019, 15:43

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort es handelt sich um einen drittstaatsangehörigen und um genau diese haftungserklärung ich Kopiere:
Durch die Haftungserklärung erklärt eine Person oder Organisation, dass sie für die Person, die die Erteilung des Aufenthaltstitels beantragt,

für die Erfordernisse einer Unterkunft und entsprechender Unterhaltsmittel aufkommt und
für den Ersatz der Kosten haftet, die einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesländer, Gemeinden) bei der Durchsetzung einer Rückkehrentscheidung, eines Aufenthaltsverbotes, einer Ausweisung, einer Zurückschiebung, der Vollziehung der Schubhaft, oder als Aufwendungen für den Ersatz gelinderer Mittel, sowie aus dem Titel der Sozialhilfe/Mindestsicherung oder eines Bundes- oder Landesgesetzes, das die Grundversorgungsvereinbarung nach Art 15a B-VG für hilfs- und schutzbedürftige Fremde umsetzt, entstehen.

Das problem warum ich mit den kopf zerbrich ist weil jede Stelle die sich damit auskennen sollte sowie zb die MA35 sagt das eine, der Anwalt sagt was ganz anderes, der Notar sagt wiederum was drittes, ich bedanke mich noch einmal ganz herzlich bei Ihnen für die Antwort

Mit freundlichen Grüßen Jovanovic

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