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Interreligiosität

Verfasst: 22.10.2019, 09:12
von ecmw
Hallo, ich hab eine Frage zu Rechten von Schülerinnen und Schülern in der Volksschule. Es geht um Folgendes: Kinder in der Schule tragen aus religiösen Gründen ein Kopftuch, grüßen die Lehrerin nicht mit der Hand oder nehmen nicht am Sexualunterricht teil. Inwiefern kann man hier als Lehrperson Grenzen setzen, dass für alle Kinder dieselben Rechte gelten aber nicht die Religionsfreiheit der Kinder (/der Eltern) verletzt wird?
Ich freue mich über Antworten zu diesem heiklen Thema!

Re: Interreligiosität

Verfasst: 22.10.2019, 13:11
von DorisMihokovic
In öffentlichen Volksschulen ist das Tragen von muslimischen Kopftüchern per Gesetz verboten. Die Teilnahme an Pflichtgegenständen sowie Freigegenständen, zu denen ein Schüler angemeldet ist, ist verpflichtend. Es gibt keine Ausnahmen weder für den Sport-, noch den Sexualunterricht.