Interreligiosität

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
ecmw
Beiträge: 1
Registriert: 22.10.2019, 09:04

Interreligiosität

Beitrag von ecmw » 22.10.2019, 09:12

Hallo, ich hab eine Frage zu Rechten von Schülerinnen und Schülern in der Volksschule. Es geht um Folgendes: Kinder in der Schule tragen aus religiösen Gründen ein Kopftuch, grüßen die Lehrerin nicht mit der Hand oder nehmen nicht am Sexualunterricht teil. Inwiefern kann man hier als Lehrperson Grenzen setzen, dass für alle Kinder dieselben Rechte gelten aber nicht die Religionsfreiheit der Kinder (/der Eltern) verletzt wird?
Ich freue mich über Antworten zu diesem heiklen Thema!



DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Re: Interreligiosität

Beitrag von DorisMihokovic » 22.10.2019, 13:11

In öffentlichen Volksschulen ist das Tragen von muslimischen Kopftüchern per Gesetz verboten. Die Teilnahme an Pflichtgegenständen sowie Freigegenständen, zu denen ein Schüler angemeldet ist, ist verpflichtend. Es gibt keine Ausnahmen weder für den Sport-, noch den Sexualunterricht.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 54 Gäste