Schulrecht

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just23
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Schulrecht

Beitrag von just23 » 18.10.2019, 11:09

Guten Tag , darf eine Schule ein Sparbuch besitzen das auf eine Privat Person läuft , diese wiederum aber nicht mehr in der Schule ihr Kind hat ? Das Sparbuch wird unter den Elternvertretern immer wieder weitergereicht .Die Bank erteilte auch mir die Auskunft das dies nicht mehr möglich sei , und unbedingt ein Schulkonto eröffnet werden muss. Leider findet das aber wiederum bei der Direktorin kein Gehör.
Mfg



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Schulrecht

Beitrag von mastercrash » 18.10.2019, 15:19

Das ist keine Frage des Schulrechts.
Die selbe Frage könnte man stellen: Darf ein Verein ein privates Sparbuch besitzen, das laufend herumgereicht wird. Darf ein Unternehmen ein privates Sparbuch besitzen...

Eigentlich ist es Sache der Bank, hier einzuschreiten und die des jeweiligen Sparbuchinhabers.
Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, wirtschaftliche Berechtigte an bei ihnen hinterlegtem Geld festzuhalten und ein Sparbuch zu sperren, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen (auch bekannt als Know-Your-Customer-Prozess), weil nicht mehr festgestellt werden kann, wer an den Beträgen wirtschaftlich Berechtigt ist.

Der private Inhaber muss für ein Sparbuch, das auf seinen Namen lautet, gerade stehen. Das Finanzamt könnte glauben, es seien Einkünfte und entsprechend Einkommenssteuer-Nachzahlungen verlangen. Wenn etwas strafrechtlich relevantes mit dem Sparbuch gemacht wird (zB Erhalt von Zahlungen aus Betrügereien, Geldwäasche, ...), wird sich auch die StA zuerst an den Inhaber wenden.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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