Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Verfasst: 18.10.2019, 10:24
Guten Morgen.
Ein ähnliches Thema wurde hier neulich schon eröffnet, leider konnte meine Frage in diesem Thread nicht beantwortet werden.
Ich habe über das Internet etwas gegen Schlafstörungen bestellt. Meines Erachtens also nichts Illegales - jedenfalls wurde die Ware abgefangen und ich habe nun ein Schreiben vom Zollamt erhalten.
Für meine Rückantwort an die Zollstelle kann ich zwischen 2 Antworten auswählen:
Entweder die Sendung zur zollamtlichen Abfertigung zu stellen und dementsprechende Unterlagen beilegen ODER Sendung nicht annehmen.
Allerdings steht direkt darunter noch ein Hinweis, wenn die ausgefüllte Erklärung nicht bis zur angegebenen Frist einlangt, gilt die Sendung als unzustellbar und wird an den Absender retourniert. Sorgen macht mir aber nachstehender Satz: "Gilt aber nicht für Sendungen, die gemäß Arzneimitteleinfuhrgesetz vom Zoll angehalten werden."
Als Beilage waren noch 2 Schreiben dabei für die Zollabfertigung (mit Kreuze bei "Rechnung + Überweisung".. UND bei "Arzneimitteleinfuhrgesetz (siehe beigefügtes Hinweisblatt)."
Auf diesem Hinweisblatt ist nun nochmals vermerkt, dass die Einfuhr von gewissen Substanzen eben verboten ist usw. Und dass ohne Vorlegen einer Bescheinigung gegen das Gesetz verstoßen wird, es geahndet / angezeigt wird.
Was bedeutet das nun für mich??
Wenn ich "nicht annehmen" ankreuze, ist das Ganze für mich dann erledigt oder muss ich trotzdem eine Bescheinigung vorlegen und muss im Falle mit einer Strafe rechnen aufgrund des Hinweisblattes?
Bitte um genaue Informationen. Bei Unklarheiten bitte nachfragen.
Vielen Dank!
Ein ähnliches Thema wurde hier neulich schon eröffnet, leider konnte meine Frage in diesem Thread nicht beantwortet werden.
Ich habe über das Internet etwas gegen Schlafstörungen bestellt. Meines Erachtens also nichts Illegales - jedenfalls wurde die Ware abgefangen und ich habe nun ein Schreiben vom Zollamt erhalten.
Für meine Rückantwort an die Zollstelle kann ich zwischen 2 Antworten auswählen:
Entweder die Sendung zur zollamtlichen Abfertigung zu stellen und dementsprechende Unterlagen beilegen ODER Sendung nicht annehmen.
Allerdings steht direkt darunter noch ein Hinweis, wenn die ausgefüllte Erklärung nicht bis zur angegebenen Frist einlangt, gilt die Sendung als unzustellbar und wird an den Absender retourniert. Sorgen macht mir aber nachstehender Satz: "Gilt aber nicht für Sendungen, die gemäß Arzneimitteleinfuhrgesetz vom Zoll angehalten werden."
Als Beilage waren noch 2 Schreiben dabei für die Zollabfertigung (mit Kreuze bei "Rechnung + Überweisung".. UND bei "Arzneimitteleinfuhrgesetz (siehe beigefügtes Hinweisblatt)."
Auf diesem Hinweisblatt ist nun nochmals vermerkt, dass die Einfuhr von gewissen Substanzen eben verboten ist usw. Und dass ohne Vorlegen einer Bescheinigung gegen das Gesetz verstoßen wird, es geahndet / angezeigt wird.
Was bedeutet das nun für mich??
Wenn ich "nicht annehmen" ankreuze, ist das Ganze für mich dann erledigt oder muss ich trotzdem eine Bescheinigung vorlegen und muss im Falle mit einer Strafe rechnen aufgrund des Hinweisblattes?
Bitte um genaue Informationen. Bei Unklarheiten bitte nachfragen.
Vielen Dank!