Hallo,
wenn (nach 1.11.19) zB. ein Fußballverein ein Gschnas, Ball öä. in einer Halle veranstaltet, ist es dann zulässig in unmittelbarer Nähe zur Halle, aber im Freien, ein "Raucherzelt" in dem auch Getränke ausgeschenkt werden einzurichten?
Danke für die Antworten
Rauchen in extra Zelt
Re: Rauchen in extra Zelt
Jop... das hat der Gesetzgeber sehr gründlich mitbedacht:
§12 /2) "Rauchverbot gilt auch in Mehrzweckhallen bzw. Mehrzweckräumen. Miterfasst sind auch nicht ortsfeste Einrichtungen, insbesondere Festzelte."
§12 /2) "Rauchverbot gilt auch in Mehrzweckhallen bzw. Mehrzweckräumen. Miterfasst sind auch nicht ortsfeste Einrichtungen, insbesondere Festzelte."
Re: Rauchen in extra Zelt
Danke,
das im eigentlichen Festzelt nicht geraucht wird ist schon klar, aber ich meine wenn zum eigentlichen Veranstaltungsort (Halle, Ballsaal in dem nicht geraucht wird), zB ein kleines Partyzelt mit 4 x 4 m zusätzlich aufgestellt wird und das als "Raucherzelt" verwendet wird.
das im eigentlichen Festzelt nicht geraucht wird ist schon klar, aber ich meine wenn zum eigentlichen Veranstaltungsort (Halle, Ballsaal in dem nicht geraucht wird), zB ein kleines Partyzelt mit 4 x 4 m zusätzlich aufgestellt wird und das als "Raucherzelt" verwendet wird.
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