Fragwürdige Sachbeschädigung mit skurrilem Verlauf
Verfasst: 14.10.2019, 08:57
Werte Juristen!
Ich trete mit der Bitte um eure fachliche Einschätzung der nachfolgenden Situation an euch heran.
Lasst mich doch versuchen den Case so neutral wie möglich zu formulieren:
Mein Sohn, 15, hat etwas angestellt. Er hat in der Schule einer Mitschüler das Handy weggenommen und solange den Code falsch eingegeben, bis es gesperrt war. Er hat das Gerät dem Mädchen anschliessend wieder ausgehändigt.
Der Direktor der Schule hat meine Frau kontaktiert, die Eltern des Mädchens hätten ihm den Vorfall gemeldet. Es hiess, das Gerät wäre zwei Monate alt und irreparabel. Er wäre eigentlich als Vertreter der Schule verpflichtet Anzeige zu erstatten, würde aber davon absehen, wenn wir den Schaden, der mit 650 Euro beziffert wurde , am Folgetag in bar der Geschädigten aushändigen würden.
Meine Frau ist dem nachgekommen, hat den geforderten Betrag dem Mädchen im Beisein des Direktors am Folgetag übergeben, der Direktor liess das Mädchen eine Quittung unterschreiben. Soweit, so gut.
Das Mädchen hat daraufhin zusammen mit ihren Eltern ein neues, höherwertiges Handy bestellt. Mein Sohn bat sie dann, ihm das defekte Handy zu geben, da er es ja praktisch bezahlt hatte.
Das war dann auch so, allerdings stellte sich dann heraus, dass das Handy auf Vorder- und Rückseite starke Beschädigungen aufwies, nicht 2 Monate, sondern bereits mindestens ein Jahr alt war und bestenfalls noch einen Marktwert von 200 Euro besass. Zu allem Überfluss war das Gerät auf keineswegs irreparabel, sondern nur mit Benutzername und Passwort online freizugeben wäre.
Ich habe daraufhin den Direktor damit konfrontiert, der dann auch die Mutter des Mädchens kontaktierte, die dann wiederum auf mich zukam. Ich bot an bei der Reaktivierung des Gerätes behilflich zu sein und einigte mich mit dem Vater, als Entschädigung für die Aufwände zusätzlich die Reparatur des Displays (ca. 100.- Euro) zu übernehmen und wir im Gegenzug den Betrag wieder zurückerstattet bekämen.
Allerdings hiess es, die zur Freischaltung erforderlichen Passwörter wären nicht mehr bekannt und es gäbe auch keinen Kaufnachweis für das Gerät, was ein alternativer Weg gewesen wäre die Reaktivierung des Gerätes beim Hersteller zu erwirken. Ich konnte das Gerät also nicht freischalten
Die anfängliche Kooperationsbereitschaft schwächte auch zunehmends ab, der Vater liess mir ausrichten , sie würden uns 400 Euro zurückerstatten, somit müsste mein Sohn doch 250 Euro für das Handy bezahlen. Wenn wir das nicht annehmen würden, würde die Mutter sogar soweit Anzeige gegen unseren Sohn zu erstatten, wenn wir den Rechtsweg einschlagen würden.
Jetzt würde ich gerne wissen wie sich die rechtliche Situation aus neutraler Expertensicht darstellt.
Besten Dank im Voraus für eure Kommentare
Herzliche Grüsse
A.Stancic
Ich trete mit der Bitte um eure fachliche Einschätzung der nachfolgenden Situation an euch heran.
Lasst mich doch versuchen den Case so neutral wie möglich zu formulieren:
Mein Sohn, 15, hat etwas angestellt. Er hat in der Schule einer Mitschüler das Handy weggenommen und solange den Code falsch eingegeben, bis es gesperrt war. Er hat das Gerät dem Mädchen anschliessend wieder ausgehändigt.
Der Direktor der Schule hat meine Frau kontaktiert, die Eltern des Mädchens hätten ihm den Vorfall gemeldet. Es hiess, das Gerät wäre zwei Monate alt und irreparabel. Er wäre eigentlich als Vertreter der Schule verpflichtet Anzeige zu erstatten, würde aber davon absehen, wenn wir den Schaden, der mit 650 Euro beziffert wurde , am Folgetag in bar der Geschädigten aushändigen würden.
Meine Frau ist dem nachgekommen, hat den geforderten Betrag dem Mädchen im Beisein des Direktors am Folgetag übergeben, der Direktor liess das Mädchen eine Quittung unterschreiben. Soweit, so gut.
Das Mädchen hat daraufhin zusammen mit ihren Eltern ein neues, höherwertiges Handy bestellt. Mein Sohn bat sie dann, ihm das defekte Handy zu geben, da er es ja praktisch bezahlt hatte.
Das war dann auch so, allerdings stellte sich dann heraus, dass das Handy auf Vorder- und Rückseite starke Beschädigungen aufwies, nicht 2 Monate, sondern bereits mindestens ein Jahr alt war und bestenfalls noch einen Marktwert von 200 Euro besass. Zu allem Überfluss war das Gerät auf keineswegs irreparabel, sondern nur mit Benutzername und Passwort online freizugeben wäre.
Ich habe daraufhin den Direktor damit konfrontiert, der dann auch die Mutter des Mädchens kontaktierte, die dann wiederum auf mich zukam. Ich bot an bei der Reaktivierung des Gerätes behilflich zu sein und einigte mich mit dem Vater, als Entschädigung für die Aufwände zusätzlich die Reparatur des Displays (ca. 100.- Euro) zu übernehmen und wir im Gegenzug den Betrag wieder zurückerstattet bekämen.
Allerdings hiess es, die zur Freischaltung erforderlichen Passwörter wären nicht mehr bekannt und es gäbe auch keinen Kaufnachweis für das Gerät, was ein alternativer Weg gewesen wäre die Reaktivierung des Gerätes beim Hersteller zu erwirken. Ich konnte das Gerät also nicht freischalten
Die anfängliche Kooperationsbereitschaft schwächte auch zunehmends ab, der Vater liess mir ausrichten , sie würden uns 400 Euro zurückerstatten, somit müsste mein Sohn doch 250 Euro für das Handy bezahlen. Wenn wir das nicht annehmen würden, würde die Mutter sogar soweit Anzeige gegen unseren Sohn zu erstatten, wenn wir den Rechtsweg einschlagen würden.
Jetzt würde ich gerne wissen wie sich die rechtliche Situation aus neutraler Expertensicht darstellt.
Besten Dank im Voraus für eure Kommentare
Herzliche Grüsse
A.Stancic