Gewährleistung auch auf Reparaturleistung?
Verfasst: 13.10.2019, 14:17
Liebe alle,
vielleicht kann uns jemand helfen, ob wir unsere Rechercheergebnisse richtig verstanden haben, dass wir Gewährleistungsansprüche haben ( bitte entschuldigt, wenn ich nicht das korrekte Vokabular verwende, Gesetze und ich waren noch nie die besten Freunde
Wir haben Anfang August 19 in sehr altes Macbook (von 2011) zur Reparatur wegen defekter Grafikkarte zu einem externen Reparaturservice (nicht Apple) gegeben, da eine Reparatur von so alten Geräten vom Hersteller nicht mehr angeboten wird.
Haben von ihnen eine Rechnung über ca. 500 EUR (2 Posten: Material/Karte + Einbau) mit dem Zusatz „Gewährleistung 30 Werktage ab Rechnungsdatum“ bekommen, wahrscheinlich haben wir diese sogar unterschrieben, wir erinnern uns nicht mehr.
Heute, Mitte Oktober, ist die Grafikkarte wieder kaputt. Hat bisher funktioniert.
Das Ganze ist jetzt ja über 2 Monate her. Nach meinem Verständnis hätten wir trotz dieses Zusatzes 6 Monate Gewährleistung auf die Reparatur, also bis ungefähr Februar 20. Ist das korrekt?
Im Falle einer Gewährleistung - gilt sie für die gesamte Rechnung oder nur einen der beiden Teile?
Hat jemand vielleicht noch einen Tipp, wie wir am besten mit dem Reparateur umgehen, sollte er nicht auf unsere Anfrage/Ansuchen reagieren? Auf einen Rechtsstreit haben wir überhaupt keine Lust...
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag,
Regi
vielleicht kann uns jemand helfen, ob wir unsere Rechercheergebnisse richtig verstanden haben, dass wir Gewährleistungsansprüche haben ( bitte entschuldigt, wenn ich nicht das korrekte Vokabular verwende, Gesetze und ich waren noch nie die besten Freunde

Wir haben Anfang August 19 in sehr altes Macbook (von 2011) zur Reparatur wegen defekter Grafikkarte zu einem externen Reparaturservice (nicht Apple) gegeben, da eine Reparatur von so alten Geräten vom Hersteller nicht mehr angeboten wird.
Haben von ihnen eine Rechnung über ca. 500 EUR (2 Posten: Material/Karte + Einbau) mit dem Zusatz „Gewährleistung 30 Werktage ab Rechnungsdatum“ bekommen, wahrscheinlich haben wir diese sogar unterschrieben, wir erinnern uns nicht mehr.
Heute, Mitte Oktober, ist die Grafikkarte wieder kaputt. Hat bisher funktioniert.
Das Ganze ist jetzt ja über 2 Monate her. Nach meinem Verständnis hätten wir trotz dieses Zusatzes 6 Monate Gewährleistung auf die Reparatur, also bis ungefähr Februar 20. Ist das korrekt?
Im Falle einer Gewährleistung - gilt sie für die gesamte Rechnung oder nur einen der beiden Teile?
Hat jemand vielleicht noch einen Tipp, wie wir am besten mit dem Reparateur umgehen, sollte er nicht auf unsere Anfrage/Ansuchen reagieren? Auf einen Rechtsstreit haben wir überhaupt keine Lust...
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag,
Regi