Gewährleistung auch auf Reparaturleistung?

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ReSt
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Gewährleistung auch auf Reparaturleistung?

Beitrag von ReSt » 13.10.2019, 14:17

Liebe alle,

vielleicht kann uns jemand helfen, ob wir unsere Rechercheergebnisse richtig verstanden haben, dass wir Gewährleistungsansprüche haben ( bitte entschuldigt, wenn ich nicht das korrekte Vokabular verwende, Gesetze und ich waren noch nie die besten Freunde :)

Wir haben Anfang August 19 in sehr altes Macbook (von 2011) zur Reparatur wegen defekter Grafikkarte zu einem externen Reparaturservice (nicht Apple) gegeben, da eine Reparatur von so alten Geräten vom Hersteller nicht mehr angeboten wird.
Haben von ihnen eine Rechnung über ca. 500 EUR (2 Posten: Material/Karte + Einbau) mit dem Zusatz „Gewährleistung 30 Werktage ab Rechnungsdatum“ bekommen, wahrscheinlich haben wir diese sogar unterschrieben, wir erinnern uns nicht mehr.
Heute, Mitte Oktober, ist die Grafikkarte wieder kaputt. Hat bisher funktioniert.
Das Ganze ist jetzt ja über 2 Monate her. Nach meinem Verständnis hätten wir trotz dieses Zusatzes 6 Monate Gewährleistung auf die Reparatur, also bis ungefähr Februar 20. Ist das korrekt?
Im Falle einer Gewährleistung - gilt sie für die gesamte Rechnung oder nur einen der beiden Teile?

Hat jemand vielleicht noch einen Tipp, wie wir am besten mit dem Reparateur umgehen, sollte er nicht auf unsere Anfrage/Ansuchen reagieren? Auf einen Rechtsstreit haben wir überhaupt keine Lust...

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag,
Regi



FHoll
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Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Gewährleistung auch auf Reparaturleistung?

Beitrag von FHoll » 13.10.2019, 21:09

ReSt hat geschrieben:
13.10.2019, 14:17
Nach meinem Verständnis hätten wir trotz dieses Zusatzes 6 Monate Gewährleistung auf die Reparatur, also bis ungefähr Februar 20. Ist das korrekt?
Es sind 2 Jahre Gewährleistung, allerdings ändert sich nach 6 Monaten die Beweispflicht.
Sagen wir beispielsweise, bei Ihrem alten Macbook hat das Netzteil ein Problem und schickt manchmal zu viel Strom an die Grafikkarte, überlastet diese und deshalb wird sie kaputt. Dann wäre weder die neue Grafikkarte noch der Einbau mangelhaft, und müsste auch nicht auf Gewähr ersetzt werden - aber in den ersten 6 Monaten müsste der Händler nachweisen, dass dem so ist, hinterher müssten Sie nachweisen, dass es nicht so ist.
ReSt hat geschrieben:
13.10.2019, 14:17
Im Falle einer Gewährleistung - gilt sie für die gesamte Rechnung oder nur einen der beiden Teile?
Da Sie zunächst nur einen Anspruch auf Verbesserung haben ist das eigentlich unerheblich, aber sollte es später zu einer Wandlung kommen wären sowohl die Karte als auch der Einbau betroffen.
ReSt hat geschrieben:
13.10.2019, 14:17
Hat jemand vielleicht noch einen Tipp, wie wir am besten mit dem Reparateur umgehen, sollte er nicht auf unsere Anfrage/Ansuchen reagieren? Auf einen Rechtsstreit haben wir überhaupt keine Lust...
Sollten Sie noch nicht Kontakt aufgenommen haben, lassen Sie bei einer ersten Anfrage das Recht aus dem Spiel, manche Händler lösen das Problem unkompliziert 'aus Kulanz', mögen aber nicht mit Paragraphen konfrontiert werden. Sollte aber die Sprache auf den "Gewährleistungsausschluss" fallen, merken Sie sich "KSchG §9 (1)" bzw. halten sich den Inhalt bereit -> "Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (§§ 922 bis 933 ABGB) können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist unwirksam, doch kann bei der Veräußerung gebrauchter beweglicher Sachen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird."
Geben Sie nicht an, dass Sie keine Lust auf einen Rechtsstreit hätten - Dieser ist Ihr einziger Trumpf und wenn Sie vorab angeben, dass Sie ihn nicht ausspielen wollen, sind sämtliche Forderungen zahnlos. Sie können aber Alternativ mit dem Konsumentenschutz 'drohen'.

ReSt
Beiträge: 2
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Re: Gewährleistung auch auf Reparaturleistung?

Beitrag von ReSt » 13.10.2019, 21:59

Vielen, vielen Dank für die nette und ausführliche Antwort!!!

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