Grüße aus Österreich!
Ich bin Betreiber einer großen Onlineflohmarkt Börse (auf Facebook) wohlgemerkt, alles auf freiwilliger Basis (also ohne Gewerbe, wie es ja bei den meisten Facebookgruppen so ist) . Meine Frage: lt. Österreichischem Recht, wie schaut das aus wenn meine Mitglieder selbstgepflückte Beeren, Pilze, Nüsse etc auf dem Onlineflohmarkt anbieten zum Verkauf, dürfen die das? Das meiste ist ja nicht unter einem Gewerbe. Ich wär euch um Infos verbunden. Recht herzlichen Dank
Pilze, Beeren, Nüsse und dergleichen auf Online Flohmarkt
- P.Zoechling
- Beiträge: 3
- Registriert: 01.02.2016, 16:33
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