Heizkörper und die Hausverwaltung (Wohnungseigentum)

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Zvonko
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Heizkörper und die Hausverwaltung (Wohnungseigentum)

Beitrag von Zvonko » 18.09.2019, 05:55

Hallo!

Kennt sich hier jemand genau aus in dieser Frage? (Bitte nur fundierte Antworten ...)

In einer Eigentumswohnung sind die Heizkörper Eigentum der Eigentümergemeinschaft. Ein Wohnungseigenümer darf also nicht eigenmächtig einen Heizkörper entfernen, dafür wäre die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich. So weit alles korrekt und plausibel, oder?

Wenn ein Jahrzehnte alter HK defekt wird, dies von einer von der HVW beauftragten Installationsfirma festgestellt wird und von dieser der tropfende HK entfernt wird, entsteht aber eine neue Situation: Die Entfernung des HK war notwendig, und jetzt ist zunächst kein HK vorhanden.

Meine Frage ist: Nach welchen Richtlinien und Regelugen muss bzw. kann die HVW jetzt handeln, wenn z.B. der Wohnungseigentümer gar keinen HK haben möchte (da dieser z.B. in einem 3 m² großen Raum nie verwendet wurde)? Die erste Frage wäre wohl: Wird die Funktion der Heizungslage gestört, wenn kein neuer HK eingebaut wird? Die Installationsfirma sagt: nein, absolut kein Problem. (Abgesehen davon: Jeder HK kann ja vom Eigentümer dauerhaft abgedreht sein, dies stört die Heizungsanlage ja auch nicht. Im vorliegenden Fall wurde der HK Jahrzehte lang nie benutzt. Die Anschlüsse für einen eventuellen späteren erneuten Einbau eines HK würden unverändert bleiben.)

Es liegt also die Situation vor, dass im Moment kein HK eingebaut ist und dies die Heizungsanlage nicht stört. Welche Interessen nach welchen rechtlichen Vorgaben darf/muss die HVW jetzt vertreten? Ich würde meinen: Die HVW hat keine Befugnis, in diesem Fall zu bestimmen, dass ein neuer HK eingebaut werden muss, da dafür kein Interesse der Eigentümergemeinschaft besteht (weil die Funktion der Heizungsanlage nicht beeinträchtigt ist und der Einbau ein nicht notwendiger Aufwand auf Kosten der Eigentümergemeinschaft wäre); also müsste sich die HVW nach dem Interesse des einzelnen Eigentümers richten, der keinen neuen HK haben will.

Wie ist die Rechtslage aber wirklich? (Bitte, wie gesagt, nur fundierte Antworten, keine eigenen Meinungen.)

Eine Anschlussfrage wäre: Falls die HVW darauf bestehen kann, dass ein neuer HK eingebaut werden muss – kann sie bestimmen, dass der HK dieselben äußeren Maße haben muss? Muss sie nicht auch z.B. die Bedürfnisse des Wohnungseigentümers berücksichtigen, der z.B. den Raum neu eingerichtet hat und daher der HK evtl. etwas kleiner sein oder leicht versetzt montiert werde müsste? (Es sei angenommen, dass die Heizleistung des neuen HK der des alten entsprechen würde.)

Bin wirklich neugierig, was ich da von euch erfahre in dieser Frage ...

Besten Dank im Voraus,
Z.



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