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Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 17.09.2019, 20:45
von hummerland
Wertes Team!

Habe seit geraumer Zeit Probleme mit meinem Nachbarn, einem Gewerbebetrieb. An der Grundstücksgrenze befindet sich eine ca. 4 Meter hohe und 35 Meter lange Sicht- und Lärmschutzwand. Der Gewerbebetrieb hat heute in einem Abstand von ca. 10cm von dieser Sicht- bzw. Lärmschutzwand einen ca. 5,5 Meter hohen Steher aufgestellt, auf dem offensichtlich eine Lichtanlage zur Beleuchtung des Firmengeländes montiert wird. Der Steher ragt etwa 1,5 Meter über die Sicht- bzw. Lärmschutzwand. Mich würde interessieren, ob es gesetzliche Vorgaben für die Montage eines Stehers/Lichtmasten gibt an der unmittelbaren Grundstücksgrenze gibt? Dieser Bereich des Firmengeländes wird für Belade- und Entladetätigkeiten genutzt. Das Ganze befindet sich in Niederösterreich. Für Hilfe bzw. Tipps wäre ich sehr sehr dankbar.

Liebe Grüße
Hummerland

Re: Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 18.09.2019, 20:21
von Heron
Je nach Ausführung dürfte es sich beim Mast durchaus um ein Bauwerk handeln, das den Regelungen der NÖ Bauordnung unterliegt. Nehmen Sie Einsicht in die NÖ Bauordnung und erkundigen Sie sich beim Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz, ob das Bauwerk entsprechend bewilligt/angezeigt wurde.

Re: Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 19.09.2019, 21:35
von hummerland
Herzlichen Dank für ihre Antwort. Das werde ich so bald als möglich machen. Gäbe es für Bauwerke einen Mindestabstand?

Liebe Grüße
Hummerland

Re: Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 26.09.2019, 12:19
von hummerland
Hallo!

Habe bei der Gemeinde nachgefragt und wurde an die BH verwiesen. Unabgesehen davon... darf ein Gewerbebetrieb so ohne weiters so einen Lichtmast aufstellen?

Liebe Grüße
Hummerland

Re: Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 04.10.2019, 14:21
von Andreas Hofer4
die Gewerbebehörde muss prüfen, ob es sich hierbei um eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage handelt. Hier hätten sie Parteistellung.

Re: Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 14.10.2019, 14:25
von hummerland
Hallo.
Ich bräuchte bitte noch einen Ratschlag. Die zuständige BH wurde vor ca. 4 Wochen per E-Mail angeschrieben. Letzte Woche habe ich nochmal höflich nachgefragt per E-Mail. Die Behörde reagiert nicht auf meine Anfragen. An wen kann ich mich in der nächsten Instanz wenden. Bin über jegliche Hilfestellung sehr dankbar.

Grüße Hummerland

Re: Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 15.10.2019, 23:56
von mastercrash
Behörden haben grundsätzlich 6 Monate Zeit Anträge zu erledigen.
Erst danach ist eine Säumnisbeschwerde möglich (§ 130 Abs 1 Z 3 B-VG, § 8 VwGVG). Säumnisbeschwerden vor Ablauf der 6 Monate sind abzuweisen. Etwaige kürzere Entscheidungsfristen bei Gefahr in Verzug oder dergleichen.

Was es noch gibt ist:
- vor Ort hingehen und höflich (und ggf energisch) nachfragen
- die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde (formlos - fristlos - manchmal fruchtlos manchmal nicht)
Ich selbst habe bis dato gute Erfahrungen mit der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Eine Behörde hat nämlich ungeachtet der 6-Monats-Frist einen Antrag "alsbald, jedenfalls ohne unnötigen Aufschub" zu erledigen. Auch wenn erst danach die Möglichkeit "echter" Rechtsmittel besteht, dh Klage beim Verwaltungsgericht, so achten die Leiter der Behörden idR schon darauf, dass die in ihren Zuständigkeitsbereich anfallenden Anträge zeitnah erledigt werden.

Eingänge bei der Behörde am besten immer quittieren lassen, damit die Beweisführung bei einer etwaigen Säumnisbeschwerde oder auch vorab bei der Dienstaufsichtsbeschwerde leichter fällt.

Nach Ablauf der 6-Monats-Frist kann man die Erhebung der Säumnisbeschwerde bevor man zum Verwaltungsgericht läuft auch noch ankündigen. Das wirkt manchmal echt Wunder.

Re: Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 25.10.2019, 12:01
von hummerland
Herzlichen Dank für ihre Antwort.
An wen wäre so eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen?

Liebe Grüße
Hummerland

Re: Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 25.10.2019, 13:58
von mastercrash
Ich antworte kurz noch darauf:
hummerland hat geschrieben:
17.09.2019, 20:45
ob es gesetzliche Vorgaben für die Montage eines Stehers/Lichtmasten gibt an der unmittelbaren Grundstücksgrenze gibt? Dieser Bereich des Firmengeländes wird für Belade- und Entladetätigkeiten genutzt. Das Ganze befindet sich in Niederösterreich. Für Hilfe bzw. Tipps wäre ich sehr sehr dankbar.
Wie Heron bereits geschrieben hat, könnte es sich je nach Art der Konstruktion um ein Bauwerk handeln. Zumindest dann wenn es fest (zB mit Fundament) mit dem Boden verbunden ist und nicht nur "aufgestellt".

Was anschließend eventuelle Belästigung durch die Beleuchtung oder auch auf einen Schattenwurf des Objekts betrifft käme es für die Zulässigkeit auf die Ortsüblichkeit an. Sollte die Lichtbelastung unzumutbar und auch nicht ortsüblich sein, könnten sie zwar immer einen temporären Lichtmast aufstellen, der kein Bauwerk darstellt, aber das Licht darauf dann nicht einschalten.
hummerland hat geschrieben:
25.10.2019, 12:01
An wen wäre so eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen?
An den Vorgesetzten des Sachbearbeiters bzw des Beamten der über den Antrag zu entscheiden hat bzw den Leiter der Dienststelle. Alternativ oder wenn diese Person nicht reagiert kann diese auch an die Aufsichtsbehörde der entsprechenden Dienststelle gestellt werden. Die Bezirkshauptmannschaften sind grundsätzlich schon die Aufsichtsbehörden über die Gemeinden.

Sie können sich auch gerne an die Volksanwaltschaft wenden. Diese helfen bei solchen Angelegenheiten auch entweder indem sie aktiv die Behörde kontaktieren oder passiv indem sie Ratschläge zum weiteren Vorgehen geben.

Re: Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 29.10.2019, 09:15
von hummerland
Hallo!

Herzlichen Dank für ihre ausführliche Antwort.

Der Steher wurde einbetoniert. Was mich bei der Sache irritiert ist, dass so ohne weiters etwas so knapp bei der Grundstücksgrenze aufgestellt werden kann. Meines Wissens gibt es Mindestabstände die Bauwerke zur Grundstücksgrenze haben sollten.

Liebe Grüße
Hummerland

Re: Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 11.11.2019, 09:47
von Mondtal
Ich wünsche dir viel Glück in deiner Angelegenheit...

Möchte nur drauf hinweisen, dass das Baurecht teilweise wirklich eigenartig sein kann bzw. seine Besonderheiten aufweist, wie sich in Tirol oft zeigt

Re: Steher an der Grundstücksgrenze

Verfasst: 06.04.2020, 20:50
von hummerland
Hallo!

Ich habe nach 6 Monaten keine Antwort bekommen und habe dann in der übergeordneten Instanz der Bezirkshauptmannschaft eine Beschwerde eingebracht. Die Beschwerde habe ich vor 14 Tagen per Email versandt. Bis dato keinerlei Reaktion. Irgendwie komme ich da nicht weiter. Welche weiteren Schritte wären in meinem Fall sinnvoll??

Liebe Grüße
hummerland