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Leihwagen

Verfasst: 17.07.2002, 10:49
von JUSLINE
Ich habe mir am 12.11.02 ein Leihauto (unentgeltlich) geliehen und bin bei Eisregen weggerutscht! Am 17.6.02 wurde ich geklagt! Muß ich bezahlen, oder nicht? ABGB §982 besagt, daß die Klage innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen hat! Des weiteren habe ich mich vorher sogar erkundigt, ob das Leihauto Vollkasko versichert ist! Das wird natürlich vehement von der Firma bestritten!


RE: Leihwagen

Verfasst: 18.07.2002, 22:47
von JUSLINE
"Ich habe mir am 12.11.02 ein Leihauto (unentgeltlich) geliehen und bin bei Eisregen weggerutscht!

Am 17.6.02 wurde ich geklagt! Muß ich bezahlen, oder nicht? ABGB §982 besagt, daß die Klage innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen hat!

Des weiteren habe ich mich vorher sogar erkundigt, ob das Leihauto Vollkasko versichert ist! Das wird natürlich vehement von der Firma bestritten!"



1. war das wirklich unentgeltlich? was war dann der zweck der firma, das auto zu verleihen?

2. wann erfolgte die rückgabe?

3. war das auto vollkasko-versichert oder nicht? und was sagte die firma auf ihr auskunftsbegehren?

4. gibts darüber einen schriftlichen vertrag?

RE: Leihwagen

Verfasst: 05.08.2002, 10:02
von JUSLINE
Mein Auto wurde repariert, darum habe ich ein Leihauto bekommen! Rückgabe = Abholung nach dem Unfall! Die Firma bat mich des weiteren, daß ich die Gendarmerie nicht anrufen soll, da sie das Auto ummelden wollen, damit sie von der Versicherung das Geld bekommen (Versicherungsbetrug)! Das wollte ich jedoch nicht, da mir ja versichert worden ist, daß das Leihauto (unentgeltlich) Vollkasko versichert sei! Die Firma macht solche Sachen immer!


RE: Leihwagen

Verfasst: 05.08.2002, 12:07
von JUSLINE
meine fragen sind aber noch nicht beantwortet.

RE: Leihwagen

Verfasst: 05.08.2002, 12:56
von JUSLINE
Der Leihwagen war nicht Vollkasko versichert! Es gibt keinen schriftlichen Vertrag! Aber das ist eigentlich eh unwichtig, da es ein Leihauto war! Die Firma hat mich nicht binnen 30-Tage Frist geklagt! Ich hatte kein Mietauto, sondern ein Leihauto!

Auch wenn sie mich innerhalb der 30 Tage geklagt hätten, würde ich nichts bezahlen, da mir unter Zeugen versichert wurde, daß das Auto Vollkasko versichert sei! Wer nimmt sich im Winter ein Auto von einem Autohaus, das nicht Vollkasko versichert ist?