Hausbeschau vom Abwasserverband

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Schnorchel
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Hausbeschau vom Abwasserverband

Beitrag von Schnorchel » 16.09.2019, 09:08

Liebe Forenmitglieder,

mir ist soeben ein Brief zugestellt worden, dass der Abwasserverband im Ort eine Hausbeschau durchführt. Ziel ist es nicht angemeldete Kanalbenutzungen zu erkennen und diese nachzuverrechnen. Basis der Abwasserentgelte sind die Aussenmaße des Hauses. Das Haus ist 20 Jahre alt und es wurden keine Änderungen durchgeführt. Basis der Überprüfung ist BAO §141, muss ich die Behörde durch meine Gemächer führen?



isidoro
Beiträge: 89
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Re: Hausbeschau vom Abwasserverband

Beitrag von isidoro » 25.09.2019, 11:13

Abwasserverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, dh sie können nur unmittelbar durch Gesetz oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung durch staatliche Verwaltungsakte errichtet und wieder aufgelöst werden.
Die Tätigkeit des jeweiligen Abwasserverbandes wird in einer Satzung geregelt, die insbesondere die Rechte und Pflichten der Mitglieder (mehrere Gemeinden) und Regelungen über die Einnahmen, die Vertretung des Verbandes nach außen sowie über eine interne Streitschlichtung enthalten muss. Da der Abwasserverband ein Zusammenschluss von mehreren Gemeinden ist, können die finanziellen Bestimmungen auch eine Überprüfung der an den Abwasserverband angeschlossenen Objekte beinhalten. Zu überprüfen ist, ob die Basis der Nachschau durch die Bundesabgabenordnung geregelt ist. Hier könnte etwas nicht stimmen, da die Bundesabgabenordnung nur für Abgabenbehörden des Bundes, Landes, oder Gemeinde gilt. Der Abwasserverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, aber keine Abgabenbehörde von Bund, Land oder Gemeinde. Es kann aber sein, dass die örtlich zuständige Gemeinde den Abwasserverband mit der Nachschau beauftragt hat. Es ist daher zu empfehlen, bei der örtlich zuständigen Gemeinde nachzufragen, ob die Vorgangsweise des Abwasserverbandes (Hausbeschau und Nachverrechnung) rechtlich durch die Satzungen oder durch einen Auftrag der Gemeinde gedeckt ist.

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