Was passiert, wenn Mieter feststellt, dass die Mindestraumhöhe unterschritten wird?
Verfasst: 14.09.2019, 18:35
Hallo,
was passiert, wenn der Mieter Jahre nach der Wohnungsübergabe feststellt, dass die vermietete Dachgeschoßwohnung nicht die Mindestraumhöhe von 2,30m aufweist - sondern nur etwa 2,20m?
was passiert, wenn der Mieter Jahre nach der Wohnungsübergabe feststellt, dass die vermietete Dachgeschoßwohnung nicht die Mindestraumhöhe von 2,30m aufweist - sondern nur etwa 2,20m?