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Was passiert, wenn Mieter feststellt, dass die Mindestraumhöhe unterschritten wird?

Verfasst: 14.09.2019, 18:35
von a684dd572b1887661782981659331eed_161
Hallo,

was passiert, wenn der Mieter Jahre nach der Wohnungsübergabe feststellt, dass die vermietete Dachgeschoßwohnung nicht die Mindestraumhöhe von 2,30m aufweist - sondern nur etwa 2,20m?

Re: Was passiert, wenn Mieter feststellt, dass die Mindestraumhöhe unterschritten wird?

Verfasst: 14.09.2019, 19:53
von Das_Pseudonym
Zumindest in DE muss man ein gewissen prozentsatz an Fehler tollerieren.
Schaue mal wie es bei uns ist. Wie es ist weiss Ich nicht.