Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes
Verfasst: 09.09.2019, 21:46
Hallo!
Kennt sich jemand hier mit folgender GB-Sache aus:
Ich möchte eine Wohnung kaufen, deren Eigentümer im GB als Miteigentümer der Liegenschaft eingetragen ist (Eigentumsrecht) und der seit 20 Jahren die Wohnung besitzt, für die aber im GB im Moment nur eine "Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes gemäß § 24a WEG an W ..." eingetragen ist. Die übrigen Miteigentümer haben sich schon vor Jahren das Wohnungseigentum an der jeweiligen Wohnung eintragen lassen. Warum das bei der gegenständlichen Wohnung nicht passiert ist, ist unbekannt; vielleicht ist es vergessen worden.
Meine Frage: Wenn die "Zusage" im GB steht, was ist dann erforderlich, um die Eintragung des Eigentums zu erreichen? Genügt ein Antrag des jetzigen Eigentümers bzw. mein Antrag nach dem Kauf?
Besten Dank im Voraus für eure Infos.
Z.
Kennt sich jemand hier mit folgender GB-Sache aus:
Ich möchte eine Wohnung kaufen, deren Eigentümer im GB als Miteigentümer der Liegenschaft eingetragen ist (Eigentumsrecht) und der seit 20 Jahren die Wohnung besitzt, für die aber im GB im Moment nur eine "Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes gemäß § 24a WEG an W ..." eingetragen ist. Die übrigen Miteigentümer haben sich schon vor Jahren das Wohnungseigentum an der jeweiligen Wohnung eintragen lassen. Warum das bei der gegenständlichen Wohnung nicht passiert ist, ist unbekannt; vielleicht ist es vergessen worden.
Meine Frage: Wenn die "Zusage" im GB steht, was ist dann erforderlich, um die Eintragung des Eigentums zu erreichen? Genügt ein Antrag des jetzigen Eigentümers bzw. mein Antrag nach dem Kauf?
Besten Dank im Voraus für eure Infos.
Z.