Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes

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Zvonko
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Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes

Beitrag von Zvonko » 09.09.2019, 21:46

Hallo!

Kennt sich jemand hier mit folgender GB-Sache aus:

Ich möchte eine Wohnung kaufen, deren Eigentümer im GB als Miteigentümer der Liegenschaft eingetragen ist (Eigentumsrecht) und der seit 20 Jahren die Wohnung besitzt, für die aber im GB im Moment nur eine "Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes gemäß § 24a WEG an W ..." eingetragen ist. Die übrigen Miteigentümer haben sich schon vor Jahren das Wohnungseigentum an der jeweiligen Wohnung eintragen lassen. Warum das bei der gegenständlichen Wohnung nicht passiert ist, ist unbekannt; vielleicht ist es vergessen worden.

Meine Frage: Wenn die "Zusage" im GB steht, was ist dann erforderlich, um die Eintragung des Eigentums zu erreichen? Genügt ein Antrag des jetzigen Eigentümers bzw. mein Antrag nach dem Kauf?

Besten Dank im Voraus für eure Infos.

Z.



juridani
Beiträge: 8
Registriert: 11.09.2019, 14:21

Re: Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes

Beitrag von juridani » 11.09.2019, 14:31

Hallo!
Normalerweise wird vom Vermieter (bei Mietwohnungen) das Benutzungsrecht eingetragen bzw. dass diese Wohnung auf den Mieter geschrieben ist.
Sollte es eine Eigentumswohnung sein ist der Eigentümer selbst dafür verantwortlich das im Grundbuch einzutragen.
In deinem Fall würde ich nach Kauf der Wohnung mit dem Kaufvertrag zum Grundbuch gehen und das Eigentum umschreiben bzw einschreiben lassen und den vormaligen Eigentümer löschen lassen :wink:

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