Vornamensgebung für Neugeborene (Personenstandsgesetz)
Verfasst: 09.09.2019, 12:48
Hallo Community,
ich brauche eure Hilfe! Das Standesamt in Wien Floridsdorf weigert sich den zweiten Vornamen meines Sohnes zu akzeptieren. "Restind" ist der Name. Begründung: Weil dieser nicht üblich und nicht nachweislich im Namensregister erscheint.
Diesen Namen gibt es bereits als Nachnamen in den USA.
Der Beamte in Wien hat mir ausdrücklich gesagt, dass er sich dafür einsetzt, dass ich diesen Namen meinem Sohn nicht geben kann, ganz abgesehen davon, wie der Paragraf 13, Abs 2. im Personenstandsgesetz interpretiert wird.
Was kann ich tun? (Sein Vorgesetzter steckt mit ihm unter einer Decke).
Bitte um Rat und Hilfe!
ich brauche eure Hilfe! Das Standesamt in Wien Floridsdorf weigert sich den zweiten Vornamen meines Sohnes zu akzeptieren. "Restind" ist der Name. Begründung: Weil dieser nicht üblich und nicht nachweislich im Namensregister erscheint.
Diesen Namen gibt es bereits als Nachnamen in den USA.
Der Beamte in Wien hat mir ausdrücklich gesagt, dass er sich dafür einsetzt, dass ich diesen Namen meinem Sohn nicht geben kann, ganz abgesehen davon, wie der Paragraf 13, Abs 2. im Personenstandsgesetz interpretiert wird.
Was kann ich tun? (Sein Vorgesetzter steckt mit ihm unter einer Decke).
Bitte um Rat und Hilfe!