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				Grundstück betreten
				Verfasst: 03.09.2019, 01:08
				von Pipo1
				Hallo Gemeinde!
Folgende Situation: Grundstück mit Wohnhaus. Teilweise eingezäunt. Zufahrt offen, werde Tor noch Türe vorhanden.
Außen am Grundstück ist weder Glocke noch sonst irgendetwas vorhanden. Um an der Haustüre zu klopfen muss man das Grundstück betreten. Hinweise auf ein Verbot gibt es nicht.
Es war auch schon der 2. Besuch, beim ersten wurde der Besitzer angetroffen. Es gab keine Hinweise darauf dass man das Grundstück nicht betreten darf. Nun 1 Woche später nochmaliger Besuch, niemand zu Hause. Nun droht der Beitzer mit Klage Hausfriedensbruch und Besitzstörung. Belegt durch eine Kamera im Aussenbereich.
Meine Frage: Wie ist die Lage bzw. gibt es in diesem Fall eine Rechtssprechung? Wie gesagt, beim ersten mal hat der Besitzer kein Wort davon gesagt, dass es es nicht will, dass man sein Grundstück betritt.
Besten Dank!
			 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 03.09.2019, 15:58
				von Das_Pseudonym
				Belegt durch eine Kamera im Aussenbereich.
Ui Ich hoffe er kennt die Rechtssprechnung dazu. Die Cam darf nur das Grundstück filmen das wird kompliziert wenn man jemanden sozusagen ins Gesicht Filmen will.
 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 04.09.2019, 18:53
				von Pipo1
				... die Kamera im Außernbereich schaut natürlich auch in den öffentlichen Bereich und auf fremde Grundstücke ...
			 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 04.09.2019, 19:03
				von Das_Pseudonym
				Zeichnet diese auf?
			 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 05.09.2019, 14:26
				von FHoll
				Die Lage ist: Bellende Hunde beißen nicht.
Einfach nicht mehr hingehen, jetzt, wo man weiß, dass es nicht erwünscht ist, und sich nicht von leeren Drohungen einschüchtern lassen.
Zunächst mal, wie das Pseudonym schon anspricht: Eine Überwachungskamera auf Privatgrund darf nur diesen Privatgrund filmen. Überwachungskameras müssen auch gekennzeichnet sein, und das gilt auch für Attrappen (sprich: Ob diese Kamera nun aufzeichnet oder nicht ist unerheblich, auch Attrappen dürfen nicht so angebracht sein, dass Sie fremde Grundstücke/die Öffentlichkeit filmen)
Ich bin mir nicht sicher, in welchem Ausmaß illegal angefertigte Aufnahmen vor Gericht eingebracht werden dürfen. Bei Dashcam-Aufnahmen weiß ich, dass die zumindest teilweise gar nicht erst angeschaut werden.
Sollten Sie nun auch außerhalb des Grundstücks gefilmt worden sein, ist das ein Eingriff in Ihre Privatsphäre. Dh. neben einem Strafverfahren für die unbewilligte Kamera könnten auch Sie persönlich klagen - oder eben zumindest damit drohen.
Des Weiteren greift Hausfriedensbruch gar nicht, und Besitzstörung nur halb.
Ein Hausfriedensbrecher ist "
wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt", und das haben Sie offenbar nicht getan (mit Kamerabeweis 

)
Besitzstörung ist etwas allgemein: "
Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit seyn, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern." Ob Sie den Besitz gestört haben, obwohl keine entsprechenden "Nicht Betreten" Schilder vorhanden waren, sei mal außer Acht gelassen (aber ich denke nicht - Sie hätten erkennen können müssen, dass Sie in fremde Besitzrechte eingreifen) - eine Besitzstörungsklage würde eben dazu führen, dass Ihnen der Eingriff untersagt wird (Sie dürfen nicht mehr das Grundstück betreten) und Sie einen erweislichen Schaden ersetzen (den es aber nicht gibt, also ist auch nichts zu ersetzen). Insbesondere, wenn Sie von sich aus sagen "Ja, kein Problem, dann komm ich eben nicht mehr" wäre eine Besitzstörungsklage daher eher absurd.
Mit anderen Worten: Jemand will Sie einfach nicht auf seinen Grundstück haben, und statt Sie zu bitten, zu gehen, wirft derjenige mit Worten um sich, die er womöglich gar nicht versteht. Dem Willen müssen Sie nachkommen, aber die Drohungen können Sie getrost ignorieren. (Na, und wenn er doch innerhalb von 30 Tagen Klage einbringt - denn später geht es nicht mehr - können Sie trotzdem ruhig bleiben, denn da verlieren Sie nicht)
 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 05.09.2019, 16:53
				von Das_Pseudonym
				Bei Dashcam-Aufnahmen weiß ich, dass die zumindest teilweise gar nicht erst angeschaut werden.
Momment!
Hier muss man unterscheiden zwischen den "alten" Systeme die eine Daueraufnahme machen was nicht (wirklich) gestattet ist und moderne die nur im Anlassfall aufzeichnen diese würde Ich nicht als illegal ansehen.  
 
 
Wie sieht das aus wenn der Briefkasten der Bewohner nur über das Grundstück erreichbar ist?  

 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 06.09.2019, 06:51
				von FHoll
				Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑05.09.2019, 16:53
Momment!
Hier muss man unterscheiden zwischen den "alten" Systeme die eine Daueraufnahme machen was nicht (wirklich) gestattet ist und moderne die nur im Anlassfall aufzeichnen diese würde Ich nicht als illegal ansehen.  
 
  
Die Datenschutzbehörde hat sich doch schon mit der Thematik nach Einführung der DSGVO befasst und eindeutig eine Warnung ausgegeben gegenüber einem solchen "modernen Anlassfall-System". -->  
https://www.dsb.gv.at/fragen-und-antworten#Dashcams
Die wichtigere Frage, ob nämlich eine Dashcam-Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird, hängt mW vor allem davon ab, ob es ein Straf- oder Zivilverfahren ist, und ob sie be- oder entlastende Wirkung hat.
 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 06.09.2019, 10:41
				von Das_Pseudonym
				Laut  Beschreibung  der  Datenanwendung  würden  (mittels  Kamera  erfasste)  Bilddaten  auf  einem "Zwischenspeicher"  für  60Sekunden  gespeichert  und  nur  im  "Anlassfall"  auf  eine  Speicherkarte  übertragen. 
Die belangte Behörde ging davon aus, dass es sich bei der  gegenständlichen  Datenanwendung  um  eine  Videoüberwachung  im  Sinn  des  §50aDSG2000  handle,  weil mittels   Kameras   die   Bereiche   vor   und   hinter   dem   Fahrzeug   (des   Revisionswerbers)   automatisch   und durchgehend  aufgezeichnet  würden
Jain theoretisch ja, praktisch nein.
Weil die 60sec "pre Record" nicht zugänglich sind. Daher ohne Anlassfall kann man auf  keine Daten zugreifen.
Die  belangte Behörde  habe  (vom  Revisionswerber  im  Verfahren  beigebrachte)  Bildausschnitte  vorgelegt  und  vorgebracht, personenbezogene  Daten  seien  sehr  wohl  erkennbar,  das  Verhalten  von  Personen  im  öffentlichen  Raum  sei nachvollziehbar und diese seien identifizierbar.
 
 Ich darf Ja auch mein Handy nehmen um auf der Strasse herum filmen ist es daher auch  eine "Videoüberwachung  im  Sinn  des  §50aDSG2000" ?!  
 
 
Dann wäre theoretisch auch jede Bodycam illegal weil diese macht ja das selbe.  

 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 07.09.2019, 01:17
				von Pipo1
				
			 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 09.09.2019, 08:40
				von FHoll
				Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑06.09.2019, 10:41
Jain theoretisch ja, praktisch nein.
Weil die 60sec "pre Record" nicht zugänglich sind. Daher ohne Anlassfall kann man auf  keine Daten zugreifen.
 
Ist Ihnen eigentlich schon mal aufgefallen, dass Ihr Bauchgefühl und das Gesetz nunmal nicht übereinstimmen?  

 Sie können sich ja gerne an die DSB wenden und versuchen, die von Ihrer persönlichen Auffassung zu überzeugen, ansonsten ist das so sinnvoll wie "Ohne Kapperl darf der Polizist nicht strafen, hab ich am Stammtisch gehört"
Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑06.09.2019, 10:41
 
 Ich darf Ja auch mein Handy nehmen um auf der Strasse herum filmen ist es daher auch  eine "Videoüberwachung  im  Sinn  des  §50aDSG2000" ?!  
 
  
Entweder Sie können nicht sinnerfassend lesen oder sind zu faul, den entsprechenden Absatz rauszusuchen:
"Videoüberwachung im Sinne dieses Abschnittes bezeichnet die systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen, die ein bestimmtes Objekt (überwachtes Objekt) oder eine bestimmte Person (überwachte Person) betreffen, durch technische Bildaufnahme- oder Bildübertragungsgeräte."
Mal eben mit dem Handy auf der Straße filmen hat nichts systematisches und ist nicht fortlaufend, daher auch keine Videoüberwachung. Was nicht unbedingt bedeutet, dass es immer uneingeschränkt erlaubt wäre, aber das ergibts sich aus anderen Stellen.
Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑06.09.2019, 10:41
Dann wäre theoretisch auch jede Bodycam illegal weil diese macht ja das selbe.  

 
Wieso theoretisch? Wer sagt denn, dass Private in der Öffentlichkeit eine Bodycam tragen dürften?
 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 16.09.2019, 08:48
				von Pipo1
				Guten Morgen Zusammen!
Vielen Dank für die ausführlichen Komentare, speziell zur Kameraüberwachung.
Wie sieht es den aus mit dem Betreten des Grundstücks.
Besten Dank!
			 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 17.09.2019, 06:30
				von FHoll
				Wie schon gesagt:
Es ist kein Hausfriedensbruch, weil keine Gewalt vorliegt. 
Es ist keine Besitzstörung, wenn nicht erkennbar ist, dass ein Betreten verboten ist, zB. durch Beschilderung oder komplette Umzäunung. Da Sie inzwischen darüber informiert wurden, wäre es eine Besitzstörung, wenn Sie das Grundstück erneut betreten würden.
			 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 21.09.2019, 13:53
				von Pipo1
				Vielen Dank für die Antworten!
lg Pipo
			 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 22.10.2019, 14:55
				von DorisMihokovic
				Sobald Sie gefilmt werden,  wenn Sie das Grundstück betreten,  ist das selbstverständlich nicht verboten,  da Privatgrund. Dafür gibt es ja Überwachungskameras.
			 
			
					
				Re: Grundstück betreten
				Verfasst: 22.10.2019, 15:16
				von Das_Pseudonym
				Aber nur wenn die Daten auch Gesetzteskonform gespeichert sind und das sind max 3 Tage.
Was Ich weiss müssen die Daten noch Verschlüsselt sein und und und...