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Wer exekutiert eine Gemeindeverordnung?

Verfasst: 19.08.2019, 20:56
von Joachim Inthaler
Hallo!
Ich wohne neben einer Gemeinde in deren Industriezentrum (auf den Straßen) es geduldet wird, dass LKWs tage- und nächtelang ihre dieselbetriebenen Kühlaggregate laufen lassen. Eigentlich gibt es seitens der Gemeinde eine "Ortspolizeiliche Verordnung" welche den Betrieb von Maschinen (darunter fallen auch Kühlaggregate) während der Nacht und am Wochenende untersagt. Die Polizei tut angesichts dieser Verordnung allerdings nichts. Mir wurde seitens der Polizei erklärt, man wäre bei Verstössen gegen diese Verordnung nicht zuständig. Frage: Stimmt das?

Re: Wer exekutiert eine Gemeindeverordnung?

Verfasst: 07.09.2019, 20:26
von isidoro
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob in diesem Fall die ortspolizeiliche Verordnung der Gemeinde zuständig ist. Da angeblich ein Industriezentrum in der Nähe ist, können hier andere Vorschriften gelten. Es kann auch sein, dass eine gewisse Lärmbelästigung zumutbar ist, z.B. der stündliche Glockenschlag einer Kirche in der Nacht, oder im ländlichen Gebiet das Krähen eines Hahnes um 4 Uhr in der Früh. In Ihrem Fall könnte die ortspolizeiliche Verordnung nicht zuständig sein, weil eine gewerberechtliche oder lebensmittelpolizeiliche Vorschrift (Kühlung) zur Anwendung kommt. Zu bedenken ist noch, dass es in Österreich 2000 Gemeinden gibt und in jeder Gemeinde könnte es eine andere Regelung geben. Also bei der Gemeinde nachfragen, welche Behörde und welche Verordnung bzw. Gesetz zuständig ist - und bei der Bezirkshauptmannschaft (Strafabteilung und Gewerbeabteilung) vergewissern, ob die Auskünfte von der Gemeinde stimmen.

Re: Wer exekutiert eine Gemeindeverordnung?

Verfasst: 23.09.2019, 14:15
von Mondtal
isidoro hat geschrieben:
07.09.2019, 20:26
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob in diesem Fall die ortspolizeiliche Verordnung der Gemeinde zuständig ist. Da angeblich ein Industriezentrum in der Nähe ist, können hier andere Vorschriften gelten. Es kann auch sein, dass eine gewisse Lärmbelästigung zumutbar ist, z.B. der stündliche Glockenschlag einer Kirche in der Nacht, oder im ländlichen Gebiet das Krähen eines Hahnes um 4 Uhr in der Früh. In Ihrem Fall könnte die ortspolizeiliche Verordnung nicht zuständig sein, weil eine gewerberechtliche oder lebensmittelpolizeiliche Vorschrift (Kühlung) zur Anwendung kommt. Zu bedenken ist noch, dass es in Österreich 2000 Gemeinden gibt und in jeder Gemeinde könnte es eine andere Regelung geben. Also bei der Gemeinde nachfragen, welche Behörde und welche Verordnung bzw. Gesetz zuständig ist - und bei der Bezirkshauptmannschaft (Strafabteilung und Gewerbeabteilung) vergewissern, ob die Auskünfte von der Gemeinde stimmen.
Korrekt... nur sind es 2096 Gemeinden gesamt :p