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Re: Zustellung von Urteilen vom Landes/Sozialgericht

Verfasst: 18.08.2019, 14:20
von MG
Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, dann ist das Urteil Ihrem Anwalt zuzustellen (§ 93 ZPO) , wobei die Zustellung im Normalfall dabei im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs stattfindet. Ansonsten ist per Post zuzustellen (§ 88 ZPO)


Eine Zustellung NUR an die vertretene Partei und/oder als Email wäre unwirksam . Sie sollten hierzu rasch mit Ihrem Anwalt Kontakt aufnehmen, damit er die zielführenden Schritte setzen kann!

Re: Zustellung von Urteilen vom Landes/Sozialgericht

Verfasst: 19.08.2019, 17:28
von Das_Pseudonym
:shock: Alleine aus Datenschutzgründen ist das ganze SEHR haarsträubend!
Ich schätze mal die Daten waren zu 99,999% nicht verschlüsselt.
Abgesehen davon wird der Herr/ Frau Anwalt die Daten nicht Datenschutzkonform gesichert haben.