Re: Zustellung von Urteilen vom Landes/Sozialgericht
Verfasst: 18.08.2019, 14:20
Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, dann ist das Urteil Ihrem Anwalt zuzustellen (§ 93 ZPO) , wobei die Zustellung im Normalfall dabei im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs stattfindet. Ansonsten ist per Post zuzustellen (§ 88 ZPO)
Eine Zustellung NUR an die vertretene Partei und/oder als Email wäre unwirksam . Sie sollten hierzu rasch mit Ihrem Anwalt Kontakt aufnehmen, damit er die zielführenden Schritte setzen kann!
Eine Zustellung NUR an die vertretene Partei und/oder als Email wäre unwirksam . Sie sollten hierzu rasch mit Ihrem Anwalt Kontakt aufnehmen, damit er die zielführenden Schritte setzen kann!