Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, dann ist das Urteil Ihrem Anwalt zuzustellen (§ 93 ZPO) , wobei die Zustellung im Normalfall dabei im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs stattfindet. Ansonsten ist per Post zuzustellen (§ 88 ZPO)
Eine Zustellung NUR an die vertretene Partei und/oder als Email wäre unwirksam . Sie sollten hierzu rasch mit Ihrem Anwalt Kontakt aufnehmen, damit er die zielführenden Schritte setzen kann!
Zustellung von Urteilen vom Landes/Sozialgericht
Re: Zustellung von Urteilen vom Landes/Sozialgericht
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Zustellung von Urteilen vom Landes/Sozialgericht
Alleine aus Datenschutzgründen ist das ganze SEHR haarsträubend!
Ich schätze mal die Daten waren zu 99,999% nicht verschlüsselt.
Abgesehen davon wird der Herr/ Frau Anwalt die Daten nicht Datenschutzkonform gesichert haben.
Ich schätze mal die Daten waren zu 99,999% nicht verschlüsselt.
Abgesehen davon wird der Herr/ Frau Anwalt die Daten nicht Datenschutzkonform gesichert haben.
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