Anwaltsfehler führt zur Zurückweisung. Wer haftet für Kosten?

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MacMac
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Anwaltsfehler führt zur Zurückweisung. Wer haftet für Kosten?

Beitrag von MacMac » 13.08.2019, 14:25

Guten Tag,
Folgende Situation habe ich beieinander:

Klient (ich) beauftragt Anwalt zivilrechtlich für ihn Geld beim Beklagten einzuklagen. Der Anwalt formuliert eine Klage und reicht sie ein. Die Klage wird allerdings zurückgewiesen, da in der Formulierung des Anwalts eine kurze Passage enthalten war, die das Begehren in die Zuständigkeit des Finanzamtes und nicht des Gerichts befördert hat.

Meine Frage: ist das nun ein Fall für die Haftpflicht des Anwalts, oder muss der Klient alle entstandenen Kosten tragen, wenn der Fall wegen eines Anwaltsfehlers gar nicht erst verhandelt werden darf?

Danke!
PS Ein Rekurs wurde abgewiesen und dem ersten Gericht recht gegeben, so wie es formuliert war gehört die Sache nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gerichtes. Kosten sind entstanden für zweimal Gericht, eigener Anwalt sowie Gegenanwalt.
Zuletzt geändert von MacMac am 15.08.2019, 13:28, insgesamt 1-mal geändert.



Heron
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Re: Anwaltsfehler führt zur Zurückweisung. Wer haftet für Kosten?

Beitrag von Heron » 13.08.2019, 16:48

Der vermeintliche zivilrechtliche Anspruch dürfte von vornherein nicht klagbar gewesen sein. Auch wenn das Klagsbegehren anders formuliert gewesen wäre, kann dadurch nicht die Zuständigkeit von der Finanzbehörde zu den ordentlichen Gerichten verschoben werden. Es stellt sich daher die Frage, ob der Anwalt bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt von vornherein erkennen hätte können, dass die Beschreitung des Gerichtswegs aussichtslos ist oder dem Anwalt ein Aufklärungsfehler vorzuwerfen ist (dem Klienten sind die Möglichkeiten zur Erreichung seines Zieles darzulegen, die Risiken zu erläutern und gegeneinander abzuwägen). Der Anwalt haftet nicht, wenn er eine vertretbare Rechtsmeinung einnimmt , die in der Folge von den Gerichten nicht geteilt wird. Eine Haftung würde bestehen, wenn seine Rechtsmeinung nicht im Einklang mit der gängigen Rechtssprechung und Lehre steht.

Insbesondere, wenn es sich bei der Fallkonstellation in gewissem Maße um juristisches „Neuland“ handelt (also kaum/keine Rechtsmeinungen/Judikatur diesbezüglich existiert), ist eine Bewertung äußerst schwierig und ohnehin nur bei Kenntnis der genauen Umstände möglich. Es steht Ihnen offen, im direkten Kontakt mit dem Anwalt eine Lösung zu finden, andernfalls die Rechtsanwaltskammer um Vermittlung zu ersuchen oder einen allfälligen Anspruch von einem anderen Anwalt prüfen zu lassen.

MacMac
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Re: Anwaltsfehler führt zur Zurückweisung. Wer haftet für Kosten?

Beitrag von MacMac » 13.08.2019, 17:37

Vielen Dank für das Feedback!

Ich versuche so kurz wie möglich zu präzisieren:

A hat mit B ausgemacht Geld zu teilen, welches vorher rechtmäßig an B geflossen ist. B rückt den Anteil von A aber nicht heraus.
Der Anwalt schreibt einerseits korrekt in die Klage, dass B den Anteil von A nicht ausbezahlt. Schreibt aber zusätzlich hinein, dass der zuvor erfolgte Geldfluss an B bemängelt wird (was nicht mein Auftrag war).

Die Nichtherausgabe meines Anteils wäre ein Thema für das Gericht. Den Geldfluss zu bemängeln aber Thema für das Finanzamt.

Ich als Klient kann nicht wissen, dass hier zwei Anliegen vermischt wurden, welche nicht vermischt werden dürfen, weil sie unterschiedliche Schlichtungsstellen benötigen. Der Anwalt muss imho wissen, dass er zurückgewiesen wird, wenn er ein FA Thema vor Gericht bringt. Ich habe ihn ja nicht angewiesen trotz der falschen Ansprechstelle die Klage einzubringen. Er hat die Klage ausformuliert und dann an die von ihm ausgewählte Stelle (das Gericht) gerichtet. Diese war falsch.

Für mich klarer Anwaltsfehler. Irre ich mich da?

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