Privatverkauf Willhaben / Verlust der Sendung
Verfasst: 13.08.2019, 10:19
Gute Tag,
ich hätte hier eine Frage bezüglich eines derzeitigen Falls.
Auf willhaben hatte ich eine Uhr verkauft, welche als selbstabholung angeboten wurden. Es meldete sich daraufhin eine Kundin und wollte dies unbedingt per Versand zur ihr geschickt bekommen. Wir einigten uns darauf und sie überwies mir des Geld und einen kleinen Betrag für den Versand & Verpackung. Nach erhalt des Geldes wurde die Ware bei der Post verpackt und versendet. Ich nannte dem Mitarbeiter dort den Wert der Ware und er soll dies dementsprechend versenden. Die Ware wurde vom Mitarbeiter als Paket M deklariert und verfolgbar versendet.
Dies ereignete sich im Anfang Februar. Ende Februar meldete sich die Käuferin, dass sie die Ware nicht erhalten hat. Es wurde noch bist Ende März gewartet und danach eine Nachforschung einigeleitet. Diese war leider erfolglos.
Im Mai meldete sich die Kundin, dass sie eine Abtrittserklärung von mir benötigt, um eine Schadensforderung stellen zu können. Ich habe diese erstellt und ihr unterschrieben gesendet.
Nun Mitte August meldet sich die Käuferin, dass sie hier nur 50 € Schadensersatz erhalten hat und fordert den restlichen Betrag von mir zurück.
Da ich alle Vereinbarungen erfüllt habe, sollte ich ja aus dem "Schneider" sein oder?
Bezüglich des Versandes hatte sie keine Wünsche geäußert, nur dass die Ware zu ihr gesendet wird.
Wie ist hier die Rechtslage? Schulde ich einen Schadensersatz?
Immerhin tritt auch dies in Kraft:
Bis zur Übergabe hat der Verkäufer die Sache ordentlich zu verwahren und vor Schaden zu schützen (§ 1061 ABGB). Nach der Abgabe des Pakets bei der Post wird die Sache als übergeben angesehen (§ 429 zweiter Halbsatz zweiter Fall ABGB). Die Gefahr geht auf den Käufer über und der nach der Übergabe entstandene Schaden trifft grundsätzlich den Käufer.
ich hätte hier eine Frage bezüglich eines derzeitigen Falls.
Auf willhaben hatte ich eine Uhr verkauft, welche als selbstabholung angeboten wurden. Es meldete sich daraufhin eine Kundin und wollte dies unbedingt per Versand zur ihr geschickt bekommen. Wir einigten uns darauf und sie überwies mir des Geld und einen kleinen Betrag für den Versand & Verpackung. Nach erhalt des Geldes wurde die Ware bei der Post verpackt und versendet. Ich nannte dem Mitarbeiter dort den Wert der Ware und er soll dies dementsprechend versenden. Die Ware wurde vom Mitarbeiter als Paket M deklariert und verfolgbar versendet.
Dies ereignete sich im Anfang Februar. Ende Februar meldete sich die Käuferin, dass sie die Ware nicht erhalten hat. Es wurde noch bist Ende März gewartet und danach eine Nachforschung einigeleitet. Diese war leider erfolglos.
Im Mai meldete sich die Kundin, dass sie eine Abtrittserklärung von mir benötigt, um eine Schadensforderung stellen zu können. Ich habe diese erstellt und ihr unterschrieben gesendet.
Nun Mitte August meldet sich die Käuferin, dass sie hier nur 50 € Schadensersatz erhalten hat und fordert den restlichen Betrag von mir zurück.
Da ich alle Vereinbarungen erfüllt habe, sollte ich ja aus dem "Schneider" sein oder?
Bezüglich des Versandes hatte sie keine Wünsche geäußert, nur dass die Ware zu ihr gesendet wird.
Wie ist hier die Rechtslage? Schulde ich einen Schadensersatz?
Immerhin tritt auch dies in Kraft:
Bis zur Übergabe hat der Verkäufer die Sache ordentlich zu verwahren und vor Schaden zu schützen (§ 1061 ABGB). Nach der Abgabe des Pakets bei der Post wird die Sache als übergeben angesehen (§ 429 zweiter Halbsatz zweiter Fall ABGB). Die Gefahr geht auf den Käufer über und der nach der Übergabe entstandene Schaden trifft grundsätzlich den Käufer.