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Besitzstörungsklage

Verfasst: 10.08.2019, 13:13
von Mad
Hallo !

Ich bin vor kurzem in eine Genossenschaftsreihenhaussiedlung gezogen, wir haben das ganze Haus renoviert. Anschließend wollten wir im Garten den Zaun auf der rechten Seite erneuern. Wir haben bei der Genossenschaft nachgefragt was wir alles beachten müssen um später keine Probleme zu bekommen. Unsere Nachbarin war einverstanden,hat dies auch unterschrieben und somit bekamen wir die Erlaubnis der Genossenschaft. Der alte Zaun war so aufgestellt das der Maschendraht in der Mitte war und die Steher in der Nachbargarten ragten. Der neue Zaun wurde genau so aufgestellt, hat nur größer Steher da der Zaun auch höher ist. Jetzt droht plötzlich meine Nachbarin mit einer Besitzstörungsklage weil die Steher auf ihrem Grundstück stehen und sie meint der Zaun gehört anders rum aufgestellt das sie die Steher nicht sieht.


Meine Frage wäre kopmmt sie damit durch obwohl ja der Grundbesitzer ( Genossenschaft) und sie selbst eingewilligt haben in den Zaunbau ? Die Genossenschaft selbst hat nie erwähnt das ich daruf zu achten habe das die Steher nicht auf ihrer Seite stehen dürfen bzw bekam ich auch nie einen Plan wo den die genaue Grenze überhaupt ist.


vielen Dank für eure Antworten.


Lg Mad

Re: Besitzstörungsklage

Verfasst: 10.08.2019, 16:55
von FHoll
Womit genau war die Nachbarin denn einverstanden bzw. in welcher Weise hätte sie zugestimmt, dass der Zaun auf ihrem Grundstück stehen darf?
Bloß, weil der alte Zaun am fremden Grundstück verlief ist das kein Grund, dass ein neuer das auch müsste oder dürfte. So haben Sie womöglich die Erlaubnis einen Zaun aufzustellen, aber nicht die Erlaubnis, den Zaun auf der Nachbarsseite aufzustellen.

Was wäre ein guter Vergleich? Stellen Sie sich vor, Sonntags nach der Kirche halten Sie regelmäßig ein Kaffeekränzchen mit dem Herrn Pfarrer - alles von Ihnen organisiert und bezahlt. Eines Tages lädt Frau Müller Sonntags zum Kaffee und fragt Sie vorher noch, ob das auch in Ordnung geht - klar, warum nicht. Hinterher präsentiert Sie Ihnen die Rechnung, denn Sie haben doch bisher auch immer bezahlt und immerhin eingewilligt.

Ob die Nachbarin damit "durchkommt" weiß ich nicht - ich möchte erstmal nur darauf hinweisen, dass es für einen Außenstehenden eher nach einem Missverständnis aussieht, bei der sich weder Genossenschaft noch ihre Nachbarin falsch verhalten haben. Die Genossenschaft wird nichteinmal gewusst haben, dass sich die Steher des alten Zaunes auf dem Nachbarsgrundstück befinden, und Sie wären wohl nicht auf die Idee gekommen, diese aufs Nachbargrundstück zu setzen, wenn der vorhandene Zaun Sie nicht dazu angeregt hätte...

Re: Besitzstörungsklage

Verfasst: 11.08.2019, 07:45
von Mad
Sie war mit der Erneuerung des Zaunes einverstanden. Ja es war ein Missverständnis, ich war leider nicht anwesend zum Zeitpunkt der Montage sondern meine Frau. Der Monteur hat den Zaun aufgestellt, keinem ist das eigentlich aufgefallen außer 4 Tage später der Nachbarin.