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sickerwasser

Verfasst: 16.07.2002, 23:54
von JUSLINE
problem:

auf mein grundstück entwässert eine öffentliche strasse, somit ist für regelmäßige überschwemmungen gesorgt (enstand im zuge von gasverlegearbeiten).kann die gemeinde/srassenerhalter die oberflächenwässer auf fremden grundstücken versickern lassen?? welche gesetzlichen grundlage gibt es dafür??



danke für eure rasche beantwortung



armin


RE: sickerwasser

Verfasst: 18.07.2002, 22:49
von JUSLINE
es wird irgendwo eine genehmigung für die straße geben. ob diese jedoch auch das beschriebene verhalten umfaßt, wäre zu prüfen.



erkundigen: bei gericht (amtstag: dienstag), auf der bh usw!