Organstrafverfügung ordnungsgemäß?

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glorili
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Registriert: 31.07.2019, 09:22

Organstrafverfügung ordnungsgemäß?

Beitrag von glorili » 31.07.2019, 09:39

Liebes Forum!

Mein Lebensgefährte hat vor einigen Tagen sein Auto in einer Anrainerzone abgestellt (leider war neben uns ein großer Lastwagen und haben wir daher das Schild nicht wirklich gesehen). Da wir zu Besuch bei meiner Schwester waren, hat diese uns recht schnell mitgeteilt, dass in ihrer Straße eine Anrainerzone ist und bin ich sodann zum Auto hinunter und habe es umgeparkt. Als ich beim Auto war, hatten wir jedoch keinerlei Strafzettel oder sonstiges an der Windschutzscheibe. Ich habe das Auto dann umgeparkt. Als wir spät Abends dann zurück zum Auto sind, hatten wir plötzlich eine Organstrafverfügung, mit dem Zeitpunkt als wir noch in der Anrainerzone standen. Diese wurde aber nachträglich in die Windschutzscheibe gegeben. Es ist ausgeschlossen, dass diese schon vorher an der Scheibe war, weil ich 1. extra nachgesehen habe, da ich schon "das Schlimmste" befürchtete und 2. hat es ziemlich stark geregnet und hatte ich somit die Scheibenwischer an und wäre spätestens da der Strafzettel davongeflogen.

Wie hat dieser Parkwächter überhaupt das Auto wieder gefunden? Ich habe das Auto sehr weit weggeparkt, und bin mind. 5 Minuten und über mehrere Ampeln gefahren. Das ist mir ein Rätsel.

Meine Fragen dazu wären: ist es rechtens die Strafe im Nachhinein auszustellen, wo ich doch schon längst umgeparkt war? Muss diese nicht eher durch unmittelbare Kenntnisnahme des Organs erfolgen? Anders kann ich es mir einfach nicht erklären. Gibt es Aufzeichnungen der Parkwächter, wie Fotos oder ähnliches? Prinzipiell ist mir durchaus bewusst, dass auch nur ein paar Sekunden falsch parken, schon strafbar ist, aber es handelte sich hierbei vielleicht um gute 10 Minuten und dafür € 36,00 zu zahlen, grenzt schon fast an modernen Raubrittertum. Gibt es hier Möglichkeiten im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens irgendwelche Einsprüche einzuheben mit Aussicht auf Erfolg?

Vielen Dank!



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