Hallo!
Ich hätte eine Frage:
Es wurde eine Versicherung A aufgrund einer Vereinbarung B unterschrieben. Beide wurden vom Kunden unterzeichnet. 2 Tage danach wurde eine erneute Vereinbarung von der Versicherung an den Kunden geschickt mit dem Hinweis, dass die erste falsch war. Nun ist die Versicherung A immer noch unterzeichnet, aber eben unter falschen Voraussetzungen.
Wie kann man hier agieren?
Außerdem: Wie relevant sind falsche mündliche Aussagen, die gemacht wurden, aufgrund derer Kosten entstanden sind für den Kunden?
Danke!
Falschauskunft bei Vertragsabschluss
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Re: Falschauskunft bei Vertragsabschluss
Zumindest bei Mobilfunk Verträgen steht drinnen das Mündliche absprachen mit den Verkäufer nichtig sind.Wie relevant sind falsche mündliche Aussagen, die gemacht wurden
Re: Falschauskunft bei Vertragsabschluss
Das steht so ziemlich überall drinnen. Denn immerhin soll das Dokument Beweiskraft haben, und die büßt es ein, wenn jeder einfach sagen kann "mündlich war etwas anderes ausgemacht".Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑06.08.2019, 17:11Zumindest bei Mobilfunk Verträgen steht drinnen das Mündliche absprachen mit den Verkäufer nichtig sind.Wie relevant sind falsche mündliche Aussagen, die gemacht wurden
Allerdings können falsche mündliche Versprechungen trotzdem rechtlich relevant sein. Durch die falschen Informationen ist man einem Irrtum erliegen und konnte keine übereinstimmende Willenserklärung abgeben - also kann man den Vertrag anfechten.
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Re: Falschauskunft bei Vertragsabschluss
Beispiel Mobilfunk hier wird der Anbieter durch eine Firma vertreten heisst das man den Anbieter Klagen muss und dieser den Händler?
Ich höre immer mal mit bei den Shops und was die Verkäufer alles erzählen nur das der Kunde unterschreibt.
Ich höre immer mal mit bei den Shops und was die Verkäufer alles erzählen nur das der Kunde unterschreibt.
Re: Falschauskunft bei Vertragsabschluss
Im Prinzip, ja. Allerdings bedeutet ein Irrtum nicht unbedingt, dass der Anbieter Grund zur Klage gegen den Händler hätte. Man stelle sich der Einfachheit vor, der Händler irre selbst über den Vertragsinhalt und gibt deshalb falsche Auskunft, welchen Klagegrund hätte der Anbieter?Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑06.08.2019, 20:02Beispiel Mobilfunk hier wird der Anbieter durch eine Firma vertreten heisst das man den Anbieter Klagen muss und dieser den Händler?
Es gibt ja auch die Täuschung - also vorsätzliche Falschinformation. Nur ist das viel schwerer nachzuweisen, und für den Kunden reicht der Irrtum einfach.
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