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Anzeige - Speicherung - Skartiervorschriften

Verfasst: 27.07.2019, 20:54
von boby
Hallo Zusammen!

Ich habe eine Frage zum Thema Anzeige, die Speicherung wegen dem Datenschutzgesetz und den Skatiervorschriften.

Beispiel:

Eine Person wird von der Polizei einvernommen wegen eines Offizialdelikt wie zum Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung. Es wird also eine Anzeige gegen diese Person erstattet. Das Gericht stellt das Verfahren ein. (Beispiel: Unschuldig) Die Person wird somit nicht verurteilt. Da es keine Verurteilung gab, erscheint nichts in der Strafregisterbescheinigung.

Meine Fragen:
1. Ist der Akt bei der Polizei weiterhin gespeichert ?
2. Wie lange bleibt der Akt bei der Polizei gespeichert? Gibt es eine Skartiervorschrift ?
3. Wird der Akt bei der Polizei automatisch gelöscht oder muss die Person einen Antrag stellen damit der Akt gelöscht wird?

Ich würde mich freuen, wenn man mir diese Fragen ausführlich beantworten könnte.

Re: Anzeige - Speicherung - Skartiervorschriften

Verfasst: 06.08.2019, 17:06
von Das_Pseudonym
Datenschutzgesetz
Wenn die Behörden dagegen verstossen wird in der Praxis nichts passieren.