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Schülerbeihilfe volljähriges Kind

Verfasst: 18.07.2019, 19:11
von schnuppe700
Sachverhalt: Vater Arbeiter Alleinverdiener, Mutter Hausfrau, 5 minderjährige Kinder, 1 Volljährige. Seit der 10. Schulstufe der ältesten Tochter wurde Schülerbehilfe von der Mutter beantragt, die Beihilfe auf das Konto der Mutter überwiesen. Auch nach dem 18. Geburtstag der Tochter wurden die Bankdaten der Mutter auf dem Antrag eingetragen und die volljährige Tochter hat unterschrieben. Die Eltern verstanden die Beihilfe als Unterstützung für die Eltern, damit sie der Tochter eine entprechende Ausbildung bieten konnten (Tochter hat krankheitsbedingt ein ORG abgebrochen, einen Ausbildungskurs übers AMS in Anspruch genommen und abgebrochen und schließlich mit 21 J. ein BG für Berufstätige ab Sept 2018 angefangen, ohne eigenes Einkommen). Die Eltern haben überdies erhöhte Ausgaben für Medikamente, Krankenhausaufenthalte usw.

Die Tochter ist Ende Mai 2019 nach einem Streit ausgezogen. Die Familienbeihilfe bekommt sie bereits direkt, ein Antrag auf Unterhalt wurde gestellt und nun fordert sie die Schülerbehilfe für das gesamte Semester, bzw. das ganze Schuljahr von den Eltern ein.

Wie sieht das bitte rechtlich aus? Müssen die Eltern die Beihilfe der Tochter überweisen?

Danke für Ihre Einschätzungen! lg

Re: Unterhalt / Schülerbeihilfe volljähriges Kind

Verfasst: 18.07.2019, 20:23
von Experte
Ab der Volljährigkeit kann ein Schüler die Schulbeihilfe eigenständig beantragen. Ob eine an die Eltern ausbezahlte Schulbeihilfe, die zweckgemäß für die Schulausbildung des Kindes verwendet wurde, rückwirkend vom Kind eingefordert werden kann, wird im Streitfall vom Gericht im Einzelfall entschieden werden müssen. Nach meiner Einschätzung ist das in der Regel nicht möglich.

Re: Schülerbeihilfe volljähriges Kind

Verfasst: 19.07.2019, 10:54
von schnuppe700
Sehr geehrter Experte,

danke für die rasche Antwort, Empfehlung und Einschätzung. lg