Vorempfang und Auszahlung Geschwister

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Taen
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Vorempfang und Auszahlung Geschwister

Beitrag von Taen » 16.07.2019, 13:19

Hallo zusammen
im Herbst ist die Oma von meinem Mann verstorben. Die Liegenschaft wurde auf ihre zwei Kinder aufgeteilt, wobei der Sohn (Vater von meinem Mann) seinen Erbteil an meinen Mann weitergegeben hat.
Wir haben dann die Hälfte der Liegenschaft der Tante abgekauft. Meine Schwiegereltern möchten nun, dass wir den Bruder meines Mannes (einziges Geschwister) fairerweise auszahlen, sodass die Erbschaft gleich von Anfang an gleich aufgeteilt ist und später wieder vom selben Erbe (bei Ableben der Schwiegereltern) ausgegangen werden kann.
Nun sagt mein Schwager, er würde aktuell kein Geld brauchen und möchte zu einem späteren Zeitpunkt auf uns zukommen. Die Schwiezgermutter sagt nun aber, dass er dann Recht auf mehr Geld habe, da dieses ja in 5 - 10 Jahren nicht mehr den Wert von heute hat. Also Teuerung von ca. 2% / Jahr, würde dann bedeuten, dass mein Schwager in 10 Jahren das Recht hat auf zusätzliche 20% vom heutigen Wert.
Nun meine Frage - ist das wirklich so? Und angenommen wir sagen, dass wir ihn heute auszahlen wollen und nicht erst in 10 Jahren - kann er dagegen angehen?
Aus meiner Sicht wäre dies ein Darlehen, welches er uns heute gibt und auf welches wir dann 2% Zinsen zahlen?!

Ich kenne die Rechtslage. Wenn nun irgendwann die Verlassenschaft der Schwiegereltern abgewickelt wird, wird die Liegenschaft bewertet und angerechnet. Doch wie ist das mit dem Geldbetrag von meinem Schwager? Der müsste doch eigentlich genauso bewertet werden, da aus heutiger Sicht der Zweck darin ist, dass beidi gleich viel bekommen?

Freue mich auf eine Rückmeldung.



schanzenpeter
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Re: Vorempfang und Auszahlung Geschwister

Beitrag von schanzenpeter » 16.07.2019, 16:27

Rat kann ich leider keinen geben, aber eine Frage hab ich schon. Warum hat der Vater ihres Mannes sein Erbteil nur ihrem Mann weitergegeben und nicht auch seinem zweiten Sohn? Der Vater muss sich doch dabei etwas gedacht haben, und nun will er, dass sein zweiter Sohn ausbezahlt wird? Der Sinn dahinter ist nicht mir ersichtlich.

Taen
Beiträge: 2
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Re: Vorempfang und Auszahlung Geschwister

Beitrag von Taen » 16.07.2019, 17:37

Es ist so, dass der andere Sohn mit der Liegenschaft nichts anfangen kann und wir dieses zukünftig bewohnen werden.

Heron
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Re: Vorempfang und Auszahlung Geschwister

Beitrag von Heron » 17.07.2019, 10:28

Sofern vom Geschenkgeber nicht anders angeordnet, muss sich das beschenkte Kind auf Verlangen des anderen Kindes im Erbfall des Geschenkgebers die Schenkung anrechnen lassen (Anrechnung auf den gesetzl. Erbteil: §§ 752, 753 ABGB).

Die Berechnung richtet sich nach § 755 ABGB:
§ 755 ABGB - Rechenmethode
(1) Das bei der Anrechnung zu berücksichtigende Vermögen ist auf den Zeitpunkt zu bewerten, in dem die Schenkung wirklich gemacht wurde. Dieser Wert ist sodann auf den Todeszeitpunkt nach einem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex aufzuwerten und der Verlassenschaft hinzuzurechnen.

(2) Von dem Erbteil des anrechnungspflichtigen Erben ist das anzurechnende Vermögen abzuziehen. Der anrechnungspflichtige Erbe ist nicht zur Herausgabe seines Geschenks verpflichtet.
Es ist also der Wert des Geschenks im Zeitpunkt der Zuwendung zu bestimmen und dann entsprechend der allgemeinen Preissteigerung bis zum Erbanfall aufzuwerten. Vereinfacht gesagt ist es entsprechend der gesetzlichen Regelung also richtig, dass der hinzuzurechnende Betrag mit zunehmender Dauer bis zum Erbanfall steigt. Dasselbe gilt auch für den Pflichtteilsanspruch.

Ich würde Ihnen raten, einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren; dabei kann auf sämtliche Besonderheiten des Falles (ev. Pflichtteilsverkürzung etc.) eingegangen werden und kann dieser auch die entsprechenden Vereinbarungen erstellen.

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