Zitieren & Urheberrecht
Verfasst: 10.07.2019, 18:04
Hallo liebe Jusline,
Ich würde mich wahnsinnig über drei kleine Hilfestellungen freuen, da ich keine klaren Antworten online finden kann.
Ich schreibe gerade ein Buch, das ich gerne veröffentlichen und auch monetarisieren wollen würde. Daher habe ich ein paar Fragen bezüglich Urheberrecht.
Frage 1) Ich schreibe gerade ein Buch und breche fremde Bücher/Werke auf ihre wichtigsten Aussagen hinunter und interpretiere von diesen Aussagen ausgehend meine Zusammenhänge. Ist das zulässig, solange ich kein direktes wörtliches Zitat habe, aber die Namen der Werke, der Autoren und ihrer wichtigsten Aussagen "zitiere"? Ist es zulässig, andere Werke und ihre wichtigsten "Kapitel" zu erwähnen? Ich habe keine wörtlichen Zitate, aber die Werke bilden den Grundgedanken, von dem ich ausgehend meine Gedanken ergänze.
Frage 2) Ist es zulässig, aus dem Talmud (jüdische heilige Schrift) wörtlich zu zitieren? Oder ist es zulässig, beispielsweise Aristoteles wörtlich zu zitieren? Ich wüsste nicht, bei welcher Instanz man hier die "Rechte" abklären könnte, da diese Schriften sehr alt sind.
Frage 3) Ist es zulässig, Zitate aus Bewegtbild-Interviews zu transkribieren und somit zu zitieren? (Maximal 3 Sätze aus dem gesamten Interview)
Ich freue mich wahnsinnig über Hilfe!
Vielen lieben Dank!
Ich würde mich wahnsinnig über drei kleine Hilfestellungen freuen, da ich keine klaren Antworten online finden kann.
Ich schreibe gerade ein Buch, das ich gerne veröffentlichen und auch monetarisieren wollen würde. Daher habe ich ein paar Fragen bezüglich Urheberrecht.
Frage 1) Ich schreibe gerade ein Buch und breche fremde Bücher/Werke auf ihre wichtigsten Aussagen hinunter und interpretiere von diesen Aussagen ausgehend meine Zusammenhänge. Ist das zulässig, solange ich kein direktes wörtliches Zitat habe, aber die Namen der Werke, der Autoren und ihrer wichtigsten Aussagen "zitiere"? Ist es zulässig, andere Werke und ihre wichtigsten "Kapitel" zu erwähnen? Ich habe keine wörtlichen Zitate, aber die Werke bilden den Grundgedanken, von dem ich ausgehend meine Gedanken ergänze.
Frage 2) Ist es zulässig, aus dem Talmud (jüdische heilige Schrift) wörtlich zu zitieren? Oder ist es zulässig, beispielsweise Aristoteles wörtlich zu zitieren? Ich wüsste nicht, bei welcher Instanz man hier die "Rechte" abklären könnte, da diese Schriften sehr alt sind.
Frage 3) Ist es zulässig, Zitate aus Bewegtbild-Interviews zu transkribieren und somit zu zitieren? (Maximal 3 Sätze aus dem gesamten Interview)
Ich freue mich wahnsinnig über Hilfe!
Vielen lieben Dank!