Frage zu § 16 KHVG 1994
Verfasst: 05.07.2019, 11:58
Wie darf ich das rechtlich verstehen ?
Habe ich das Recht auf eine Einzelschadenaufstellung, d.h. zu jedem Schaden
die Schadenzahlung und Reserve aufgelistet ?
Oder muss der Versicherer nur eine Gesamtsumme bekanntgegeben ?
Habe ich das Recht auf eine Einzelschadenaufstellung, d.h. zu jedem Schaden
die Schadenzahlung und Reserve aufgelistet ?
Oder muss der Versicherer nur eine Gesamtsumme bekanntgegeben ?