Nichterscheinen zu Verlassenschaftsbesprechung
Verfasst: 27.06.2019, 15:33
Hallo,
ich bin vom Notar am 3. Juli als Erbin zu einer Verlassenschaftsbesprechung eingeladen. Im Schreiben steht, dass man entweder selbst erscheinen muss oder jemandem eine Vollmacht erteilen muss.
Was passiert, wenn man einfach gar nichts macht? Also weder hingeht noch eine Vollmacht erteilt? Ich finde dazu leider nichts, also bin ich auf Euer Wissen angewiesen.
Vielen Dank im Voraus und LG
Susi
ich bin vom Notar am 3. Juli als Erbin zu einer Verlassenschaftsbesprechung eingeladen. Im Schreiben steht, dass man entweder selbst erscheinen muss oder jemandem eine Vollmacht erteilen muss.
Was passiert, wenn man einfach gar nichts macht? Also weder hingeht noch eine Vollmacht erteilt? Ich finde dazu leider nichts, also bin ich auf Euer Wissen angewiesen.
Vielen Dank im Voraus und LG
Susi