Erbrecht
Verfasst: 25.06.2019, 07:28
Guten Tag !
Ich habe eine Frage zum Erbrecht bzw. zur Verfahrensabwicklung:
Nach dem Tod meines Vaters im Vorjahr ist mein Bruder unangenehm aufgefallen, da er bereits eine Woche nach dem Tod die Werkstatt meines Vaters ausgeräumt hat und anschließend die Maschinen verkauft hat - vorbei an den anderen Kindern meines Vaters (Schwester und ich). Aus Rücksicht auf unsere Mutter haben wir die Sache aber auf sich beruhen lassen.
Nachdem nun auch unsere Mutter verstorben ist und unser Bruder auf Grund der räumlichen Nähe uneingeschränkten Zugang zur Wohnung und den Besitztümern unserer Mutter hat möchten wir wissen: Ist es möglich im Erbverfahren nicht nur die Sparbücher, die bekannt sind, sondern auch die jeweiligen Kontobewegungen zu erfahren? Meine Mutter war in den letzten zwei Wochen nicht mehr fähig die Wohnung zu verlassen und die letzten Tage im Spital, kann als nicht mehr auf Bank/Sparkasse gewesen sein. Wenn also Abhebungen erfolgt sind, müssen die von jemanden anderen durchgeführt worden sein. Gibt es ein Recht darauf, feststellen zu lassen, von wem diese durchgeführt wurden?
Die Fragen klingen sicher in manchen Ohren seltsam, aber nachdem mein Bruder 20 Stunden nach dem Tod der Mutter bereits Verzichtserklärungen auf das Auto der Mutter an die Geschwister verschickt hat, halten wir alles für möglich.
Danke im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.
Tellme
Ich habe eine Frage zum Erbrecht bzw. zur Verfahrensabwicklung:
Nach dem Tod meines Vaters im Vorjahr ist mein Bruder unangenehm aufgefallen, da er bereits eine Woche nach dem Tod die Werkstatt meines Vaters ausgeräumt hat und anschließend die Maschinen verkauft hat - vorbei an den anderen Kindern meines Vaters (Schwester und ich). Aus Rücksicht auf unsere Mutter haben wir die Sache aber auf sich beruhen lassen.
Nachdem nun auch unsere Mutter verstorben ist und unser Bruder auf Grund der räumlichen Nähe uneingeschränkten Zugang zur Wohnung und den Besitztümern unserer Mutter hat möchten wir wissen: Ist es möglich im Erbverfahren nicht nur die Sparbücher, die bekannt sind, sondern auch die jeweiligen Kontobewegungen zu erfahren? Meine Mutter war in den letzten zwei Wochen nicht mehr fähig die Wohnung zu verlassen und die letzten Tage im Spital, kann als nicht mehr auf Bank/Sparkasse gewesen sein. Wenn also Abhebungen erfolgt sind, müssen die von jemanden anderen durchgeführt worden sein. Gibt es ein Recht darauf, feststellen zu lassen, von wem diese durchgeführt wurden?
Die Fragen klingen sicher in manchen Ohren seltsam, aber nachdem mein Bruder 20 Stunden nach dem Tod der Mutter bereits Verzichtserklärungen auf das Auto der Mutter an die Geschwister verschickt hat, halten wir alles für möglich.
Danke im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.
Tellme