Strafgesetzbuch

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Metzker92
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Strafgesetzbuch

Beitrag von Metzker92 » 16.06.2019, 20:23

Ich habe genaue Fragen zu meiner Straftat!

1)ich befehlige eine andere Person dass er eine Körperverletzung tätigen soll.diese Person hat bevor gesagt dass er für mich Menschen schlägt wenn ich Probleme habe und passiert ist eine Körperverletzung mit gesundheitlichen Schaden sodass er jetzt nur mehr 50 Jahre alt wird(ca 28 Jahre jetzt alt.um was handelt es sich genau und wie hoch ist der strafrahmen für die Person die befehligt hat? Die Person war zu 30% behindert und stark mit Alkohol betäubt.wie viele Jahre?

2) ich war zu meinen Bruder gemein! Habe ihn gehasst und dass hat er bemerkt und habe gemein mit ihm gesprochen!sonst aber nichts gemacht Und das 10 Jahre lang im Alter von 15 bis 25 Jahren.durch diese gemeine Art (hat sich bestätigt)hat er sich mit der heroinspritze angesteckt und hat einen gesundheitlichen Schaden bekommen und wurde dadurch auch geqählt und bekam Ängste dass er auf der Straße sitzt.es war von mir keine Absicht dass ich ihn verletzte mir ist es nur passiert.von welcher Straftat spricht man.wie viele Jahre?


3) ich habe im Haus von meiner Großmutter im Alter von 15 Jahren bis 25 Jahren geraucht.so gut wie nur in meinen Zimmer .zeitweis sagte sie zu mir ich soll nicht rauchen das Haus stinkt sonst aber nichts! dass es für Sie schädlich sei sagte sie zu mir nie!ich wusste auch nicht dass ich sie schädige! Wie lautet die Straftat und wie viele Jahre?sie ist noch nicht krank es ist nur wissenschaftlich erwiesen dass es schädlich sei!

Bitte helfen Sie mir genau und sagen Sie mir die Strafe die ich bekomme.und um welche Straftaten es sich handelt.



Das_Pseudonym
Beiträge: 725
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Re: Strafgesetzbuch

Beitrag von Das_Pseudonym » 17.06.2019, 13:01

Bist du überhaupt mündig?

Jaqueline_97
Beiträge: 2
Registriert: 11.06.2019, 18:30

Re: Strafgesetzbuch

Beitrag von Jaqueline_97 » 17.06.2019, 16:23

Wie erfassen solche Menschen nur Mut das zu fragen ?

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Strafgesetzbuch

Beitrag von Das_Pseudonym » 17.06.2019, 16:31

Leute mit Einschränkungen sind aus guten Grund von unseren Gesetz geschützt.
Wenn Leute solche einschränkungen haben muss man diese unterstützen.

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Strafgesetzbuch

Beitrag von FHoll » 18.06.2019, 07:37

zu 1): Laut §12 StGB ist derjenige, der den Auftrag zu einer Straftat erteilt, so zu bestrafen, als hätte er sie selbst durchgeführt. Es ist also so, als ob Sie selbst diese Person geschlagen hätten. Es dürfte sich um eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen handeln, §85 StGB - bis zu 10 Jahren.

zu 2): Wohl keine Straftat. Psychische Gewalt ist per se nicht strafbar, sofern sie nicht gegen Schutzbefohlene erfolgt. Eventuell enthielt "Gemein sein" eine gefährliche Drohung oder beharrliche Verfolgung, aber sonst...

zu 3): Keine Straftat.



@Jaqueline: Anonymität des Internets ;)

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